Geldanlage: Schutz für Anleger soll verstärkt werden

  1. 27.09.2010 08:41
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Die Bundesregierung will einen besseren Schutz der Anleger in Deutschland erreichen. Diesbezüglich wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf beschlossen, der Neuregelungen im Hinblick auf die Aufsicht über die Anlageberater und deren Registrierung enthält. Durch die Finanzkrise resultierten für viele Deutsche erhebliche Verluste bei den privaten Kapitalanlagen. Aufgrund der Finanzkrise wurden die erheblichen Defizite bei der Anlageberatung deutlich, die nun mit dem neuen Gesetzentwurf behoben werden sollen.

In Zukunft sind Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland verpflichtet, die Anlageberater bei der Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zu registrieren. Ebenso müssen Compliance-Beauftrage und Verantwortliche im Vertrieb bei der Bafin registriert werden. Des Weiteren müssen von den jeweiligen Instituten Bestätigungen über die angemessene Qualifikation der Mitarbeiter vorgelegt werden. Diese Regelungen sollen die Anleger vor Falschberatung durch die Anlageberater schützen.

Um sicher zu gehen, dass diese Vorgaben von den Banken eingehalten werden, ist die Bafin künftig berechtigt, den Unternehmen zeitweise zu untersagen, die Mitarbeiter für die Anlageberatung einzusetzen. Diese Sanktionen können dabei sogar bis zu 2 Jahre betragen, wenn entsprechend schwerwiegende Verstöße vorliegen. Zusätzlich können von der Bafin eine Falschberatung der Kunden durch die Anlageberater Bußgelder erhoben werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in den Neuregelungen durch den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts stellt die Verpflichtung sämtlicher Institute zur Herausgabe von Produktinformationsblättern für die privaten Anleger dar. In diesen Infoblättern sollen die wesentlichen Details des Anlageproduktes kurz und für private Anleger verständlich aufgeführt werden. Von einigen Banken wird dies bereits seit Jahresbeginn mit eigenen Informationsblättern zur Kundenberatung umgesetzt.

Die Bundesregierung sieht darin jedoch noch keine definitive Umsetzung der Forderungen von Bundesverbraucherministerin Aigner. Vielmehr sollen für alle Kunden die Informationen gleichermaßen erfolgen. Mit identischen Informationsblättern wird es für die Anleger einfacher, die Risiken von Anlageprodukten schneller und leichter zu überblicken. In einer Rechtsverordnung soll diese einheitliche Gestaltung detailliert vorgegeben werden.

Ein weiterer Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung noch 2010 geplant, in dem der Graue Kapitalmarkt ebenfalls unter Aufsicht gestellt werden soll. Dadurch sollen hauptsächlich die Anlageprodukte geschlossener Fonds besser kontrolliert und reguliert werden können. Diesbezüglich sind Erweiterungen in den Anforderungen für die Angaben auf den Verkaufsprospekten der Graumarktprodukte vorgesehen und eine detaillierte Prüfung durch die Bafin. Die geschlossenen Fonds stehen dabei in der Kritik, mit hohen Mindestanlagesummen und im Regelfall langen Laufzeiten konzipiert zu werden. Während der Fondslaufzeit besteht jedoch kaum eine Chance, Beteiligungen zu kündigen.

Solche Anlageprodukte sollen mit härteren Registrierungs- und Qualifikationspflichten für die gewerblichen Vermitteln versehen werden. Vermittlern, die sich als nicht qualifiziert erweisen, soll die Gewerbeerlaubnis untersagt werden. Auch für Anlageberater dieser Anlageprodukte sollen künftig umfassende und detaillierte Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten bestehen.
Die Bundesregierung will damit neben der Eliminierung der Defizite, um den Schutz der Anleger zu stärken, gleichzeitig auch eine höhere Finanzstabilität erreichen.




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