Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Rechtfertigung des Solidaritäts-Zuschlags ein Urteil gefällt. Dies bedeutet in erster Linie schlechte Nachrichten für die Steuerzahler, doch auch die Bürger in Ostdeutschland in der früheren DDR betrifft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Bereits 20 Jahre sind nun seit dem Mauerfall in Ostdeutschland vergangen und noch immer wird den Bürgern in der früheren DDR ein Gefühl vermittelt, ein finanzieller Pflegefall innerhalb der Bundesrepublik zu sein, der sich ohne den Soli-Zuschlag nicht selbständig erhalten kann. Dies steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Leistungen, die die Bürger in Ostdeutschland mittlerweile vollbracht haben. Zwischenzeitlich können auch die Bürger, die früher hinter dem Eisernen Vorhang lebten, zahlreiche Erfolgshistorien präsentieren und durchaus mit den Erfolgen der Bürger im Westen mithalten.
Die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und schwachen Wirtschaftsstrukturen liegen heute, 20 Jahre nach dem Fall der Mauer, längst nicht mehr nur in Brandenburg und Sachsen. Auch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind von hohen Arbeitslosenquoten und strukturschwachen Gebieten betroffen.
Die Zahlungen des Soli-Zuschlags fließen heute längst nicht mehr in den Aufbau Ost, sondern fließen mit dem Löwenanteil schlichtweg im Bundeshaushalt ein. Nach dem Urteil der Richter am Bundesverfassungsgericht ist die Politik zu Handlungen gefordert. Die Hilfe über den Soli-Zuschlag soll nicht weiterhin nach den Himmelsrichtungen erfolgen, sondern dort erfolgen, wo regionale Bedürfnisse bestehen.