Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten ab dem 1.1.2011
neue Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger. Die Regelleistungen wurden nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 wie folgt abgeändert:
Hartz-IV-Regelsätze 2011 im Überblick:
- Die Regelleistungen für Erwachsene werden auf 364 Euro monatlich angehoben.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten weiterhin 287 Euro monatlich.
- Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren bleibt der Regelsatz bei 251 Euro monatlich.
- Für Kinder unter 6 Jahren wird weiterhin der Satz von 215 Euro monatlich angesetzt.
Die Regelsätze für Kinder liegen über den vom Statistischen Bundesamt berechneten Sätzen. Bei künftigen Erhöhungen der Sozialgelder werden diese mit den bereits gewährten verrechnet.
Theoretisch sollen die Sätze jedes Jahr zum 1. Juli überprüft werden. Dies ist praktisch aber nicht machbar, da die EVS nur alle fünf Jahre erhoben wird. In den Jahren dazwischen sollen die Sätze anhand der Lohnentwicklung und Preissteigerung angepasst werden.
Zusätzlich sollen im Rahmen des Bildungspakets Kinder und Jugendlich zusätzlich zum
Sozialgeld unterstützt werden und Vereins-, Kultur- und Ferienangebote vor Ort kostenlos nutzen können. Bei Bedarf erhalten sie eine
Lernförderung und bekommen einen
Zuschuss für Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten.
Weiterhin gibt es ein
Schulbasispaket, aus dem die Kinder Zuschüsse zu Schulmaterial und für eintägige Klassenfahrten erhalten.
Die Leistungen werden vom Bund erbracht, der für leistungsberechtigte Kinder nach Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) zuständig ist. Für Kinder aus sonstigen einkommensschwachen Familien sind die Länder zuständig. Diese haben künftig die Möglichkeit, das System des Bundes für Hartz-IV-Familien zu übernehmen und auszubauen.