Die derzeit niedrigen Zinssätze, zu denen sich Banken am Markt refinanzieren können, werden zum Ärger der Bankkunden nicht an diese weitergegeben. Zinssätze von 14 Prozent für Dispositionskredite und bis zu 19,25 Prozent bei Überziehungen darüber hinaus sind keine Seltenheit.
Dies wird auch von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) kritisiert. So weist der Vorsitzende der SfB, Jörg Schädtler auf den niedrigen Zinssatz von 1,0 Prozent hin, den Banken seit dem Herbst 2008 für Kredite bei der Europäischen Zentralbank zahlen und spricht von einer Abzocke der Bankkunden und deren wirtschaftliche Notlage von den Banken ausgenützt würde.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, fordert die SfB eine gesetzliche Verpflichtung für Banken, niedrige Zinsen an ihre Kunden weitergeben zu müssen. Solches wurde bereits durch Entscheidungen des Bundesgerichtshof vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 angedeutet.
Schädtler ist der Ansicht, dass gerade Banken, die Staatsbürgschaften in Anspruch genommen haben, besonders in die Pflicht genommen werden müssten. Der Zinsabzocke müsse ein Ende gesetzt werden.
Wichtig zu wissen ist für alle Bankkunden außerdem, dass Banken für eine Kontoüberziehung über den eingeräumten Kreditrahmen hinaus keine Gebühren verlangen dürfen. Diesbezüglich haben das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 U 157/09) und das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 31 U 55/09) Entscheidungen getroffen. Auch dürfen Banken keine zusätzlichen Gebühren für die Bearbeitung eines Kredits verlangen (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 U 78/10 vom 4. August 2010).