GKV: AOK-Patienten erhalten in Bayern nur eingeschränkte Zahnarztleistungen

Die Versicherten der AOK erhalten voraussichtlich nur eingeschränkte Leistungen beim Zahnarzt bis zum Jahresende.

Die Verhandlungen über die Vergütungen zwischen der KZVB und der AOK sind gescheitert. Der Finanzstreit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern KZVB mit der AOK Bayern hat zur Folge, dass Versicherte der AOK beim Zahnarztbesuch bis zum Jahresende durch die Puffertage mit eingeschränkten Behandlungen rechnen müssen. Ebenfalls von dem Finanzstreit betroffen sind Mitglieder der IKK Wohnortkassen sowie der Knappschaft.

Nach Angaben des Sprechers der KZVB, Leo Hofmeier, ist die AOK Bayern auf keinen Fall bereit, für 2010 weitere Mittel ins Budget einfließen zu lassen. Die Verweigerung weiterer Mittel wiederum hat im schlimmsten Fall zur Folge, dass für die Zahnärzte nur ein Drittel des Honorars ausbezahlt werden kann. Im Klartext bedeutet dies eine Rückzahlung von zwei Dritteln des Honorars nach Erstellung der Jahresabrechnung für 2010. Da diese Probleme weder bei den Betriebskrankenkassen, noch den Ersatzkassen auftreten, wirft die KZVB der AOK Bayern eine zu geringe Kalkulation des Budgets für Behandlungen durch die Zahnärzte vor.

Die AOK dagegen kontert mit Vorwürfen, dass bei einer konsequenten Anwendung der vereinbarten Verteilung der Honorare solche Aktionen keiner Notwendigkeit bedürften. Der Streit geht nun von ein Schiedsgericht, das eine Entscheidung finden soll. Bis dahin empfiehlt die AOK den Versicherten, keine Privatrechnungen bei den Zahnärzten zu akzeptieren, da diese nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Die Versicherten der AOK Bayern kann der Streit insofern persönlich treffen, dass die Möglichkeit besteht, dass der Zahnarzt bestimmte, medizinisch nicht notwendige Behandlungen nur durchführt, wenn diese privat abgerechnet werden. Betäubungsspritzen während der Behandlung oder der Ersatz von verfärbten Füllungen fallen nach Angaben der KZVB somit in den Bereich, den die Patienten dann aus eigener Tasche tragen müssen. Schmerzbehandlungen und weitere medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen sind davon nicht betroffen.

Nach Angaben des Sprechers der KZVB sei die Situation allerdings nicht so dramatisch, wie diese nun aufgebauscht wird. Kein Zahnarzt wird Patienten notwendige Hilfe verweigern. Eine Spritze zur Lokalanästhesie, die übrigens nur mit 6,90 € abgerechnet wird, erhält der Patient selbstverständlich, wenn diese notwendig ist.