Die FDP plant weitere Änderungen beim Elterngeld. Bereits beschlossen ist die Streichung von Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger, die bis zum Jahresende 2010 einen Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 € haben. Weitere Sparmaßnahmen und zusätzlich mehr Gerechtigkeit sollen mit den Plänen erreicht werden, das Elterngeld für Besser- und Spitzenverdiener zu streichen.
Betroffen von den Plänen sind Bürger, die zur Abführung von Reichensteuer verpflichtet sind. Dazu zählen Verheiratete mit einem Einkommen von 500.000 € und Ledige mit einem Einkommen von 250.000 €. Das Elterngeld stellt zwar einen Ersatz für den Wegfall von Einkommen für Arbeitnehmer dar, doch Bürger mit einem Spitzenverdienst der obersten Klasse sind nach Ansicht der Liberalen nicht auf das Elterngeld angewiesen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Wie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Miriam Gruß, mitteilte, wäre die alleinige Streichung von Elterngeld bei den geringen Einkommen ungerecht. Dennoch scheinen noch nicht alle Gerechtigkeitsaspekte bei der Zahlung von Elterngeld geklärt. Eine Hausfrau oder ein Hausmann ohne vorheriges Arbeitseinkommen erhält ab 2011 weiterhin Elterngeld, auch wenn es sich dabei letztendlich nicht um eine Einkommensersatzleistung handelt. Für Hartz-IV-Empfänger dagegen gilt ab 2011 die komplette Streichung von Elterngeld.