Lohnsteuerkarte: Freibeträge für 2010 bis zum 30.11. eintragen lassen

  1. 25.10.2010 13:11
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Lohnsteuer Freibeträge für 2010 sollten noch bis zum 30. November auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dies bietet gleich zwei Vorteile: Zum einen werden die Freibeträge dann schon im laufenden Jahr berücksichtigt und können die Haushaltskasse zum Jahresende hin spürbar entlasten. Zum anderen gelten die Einträge gleich für das Folgejahr, werden also für 2011 vorgetragen. Eine erneute Änderung muss man nur in dem Fall vornehmen, dass sich der Kinderfreibetrag oder die Steuerklasse ändern sollten.

So können Fahrtkosten zur Arbeit oder die Ausbildungskosten für Kinder unmittelbar berücksichtigt werden und müssen nicht erst aufwendig über die Steuererklärung im nächsten Jahr zurückgefordert werden. Wer im kommenden Jahr Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld erwartet, profitiert ebenfalls von dieser Vorgehensweise. Er kann nämlich die Höhe der erwarteten Leistungen dadurch maßgeblich beeinflussen und sogar steigern. Denn die Leistungen werden auf Basis des vorherigen Nettolohns berechnet.

Was ändert sich für 2011?

Ein elektronisches Verfahren tritt 2011 an die Stelle der alten papiernen Lohnsteuerkarte. Da dies noch nicht sofort greift, bleibt zunächst die Lohnsteuerkarte für 2010 auch 2011 gültig. Darüber hinaus ändert sich die Zuständigkeit: Nicht mehr die Gemeinden vor Ort, sondern das zuständige Finanzamt zeichnet ab 2011 für alle Fragen und Änderungen rund um die Steuerkarte verantwortlich. Nähere Informationen zum elektronischen Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" finden Sie hier.




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