Das WSI-Tarifarchiv der
Hans-Böckler-Stiftung wertete die Tarifverträge von 23 Branchen auch im Hinblick auf das diesjährige Weihnachtsgeld aus. Insgesamt 7 Tarifbereiche gehen in diesem Jahr leer aus, hier gibt es keine Steigerung des Weihnachtsgeldes. Die Branchen, in denen die Mitarbeiter mit dem "alten Weihnachtsgeld" vorlieb nehmen müssen, sind neben der Metallindustrie und der chemischen Industrie das Hotel- und Gaststättengewerbe, der Steinkohlebergbau, das Bankgewerbe, der Groß- und Außenhandel sowie die Landwirtschaft.
Die tarifliche Jahressonderzahlung in den anderen Bereichen fällt unterschiedlich hoch aus, am höchsten mit 5,7 Prozent Zuwachs in der Stahlindustrie, am niedrigsten mit 1,2 Prozent Zuwachs im öffentlichen Dienst. Die mittlere Vergütungsgruppe erhält damit in diesem Jahr mindestens 10 Euro und maximal 128 Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr.
Tarifverträge aus Krisenzeiten beinhalten keine Erhöhung des Weihnachtsgelds
Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs erläuterte, dass vor allem in den Branchen kein Zuwachs der tariflichen Sonderzahlungen stattfindet, in denen die Tarifabschlüsse während der Krise unterzeichnet wurden. Bei diesen Tarifabschlüssen wurden normalerweise Pauschalzahlungen vereinbart. Betroffen sind unter anderem die Metallindustrie, die chemische Industrie und die Elektroindustrie. Anders sieht es in der Stahlindustrie aus. Hier wurden die Löhne einmal im Januar um 2 Prozent angehoben, eine weitere Erhöhung fand im Oktober diesen Jahres statt um 3,6 Prozent. Diese zweimaligen Anhebungen wirken sich anteilmäßig auch auf das Weihnachtsgeld aus.
Weihnachtsgeld wird prozentual gezahlt
Mit Ausnahme der sieben ermittelten Tarifgruppen, die mit einem stagnierenden Weihnachtsgeld leben müssen, erfolgt in den anderen Branchen eine Zahlung des Weihnachtsgeldes auf Basis des aktuellen Gehalts. Je nach Branche gelten verschiedene Prozentsätze, nach denen das Weihnachtsgeld auf das Monatseinkommen berechnet wird. Diese Prozentsätze sind tariflich festgelegt. Hier wurden in den letzten Jahren kaum Veränderungen beobachtet.
Die westdeutsche Chemieindustrie, die Süßwarenindustrie, die Druckindustrie und das Bankgewerbe zahlen ihren Beschäftigten ein Weihnachtsgeld, das sich zwischen 95 und 100 Prozent des Monatseinkommens bewegt. Im öffentlichen Dienst ist das Weihnachtsgeld auch von der Vergütungsgruppe abhängig und liegt zwischen 60 und 90 Prozent. Angestellte der Versicherungsbranche bekommen immerhin noch ein Weihnachtsgeld ich Höhe von 80 Prozent des Monatsgehalts. Beschäftigte im Einzelhandel bekommen nur 62,5 Prozent eines Monatsgehalts und die westliche Metallindustrie muss sich sogar mit 55 Prozent vom Monatsgehalt begnügen.
Unterschiede in den neuen Bundesländern
In den neuen Bundesländern bestehen beim Weihnachtsgeld nur noch wenige Unterschiede. Im öffentlichen Dienst werden zwischen 45 und 67,5 Prozent vom Monatsgehalt gezahlt, Beschäftigte der chemischen Industrie erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 65 Prozent des Monatsgehalts, die Metaller bekommen 50 Prozent des normalen Gehalts als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Beschäftigte des Bauhauptgewerbes sowie Beschäftigte der Gebäudereinigung gehen in den neuen Bundesländern leer aus.