Verbraucherschützer verklagen Rechtschutzversicherungen

  1. 09.11.2010 13:21
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Von der Verbraucherzentrale Hamburg wurde gegen verschiedene Rechtschutzversicherungen wegen benachteiligten und undurchsichtigen Vertragsklauseln Klage eingereicht. Schon im letzten Jahr hat der Bundesgerichtshof herausgefunden, dass die Klauseln in den Versicherungspolicen benachteiligen, da sie undurchsichtig wären. Durch die Annerkennung des Anspruches des Kunden entzogen sich zum damaligen Zeitpunkt die beklagten Rechtschutzversicherungen noch vor dem Urteil der Richter einer gerichtlichen Entscheidung.

Versicherungsschutz verlieren


Versicherungsverträge von Advocard, ARAG, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner sollen Vertragsklauseln enthalten, die beinhalten, dass der Versicherungsnehmer alles zu vermeiden hätte, was eine überflüssige Erhöhung der Kosten oder eine Rückzahlung der Gegenseite verursachen könnte. Bei Verstoß dieser Klausel kann der Versicherungsnehmer je nach Grad der Verschuldung den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.

Abmahnung an Rechtschutzversicherer


Die Verbraucherschützer zogen nun vor Gericht, da in der Folgezeit kein Versicherer die Klauseln überarbeitet hat.






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