Ab Frühjahr 2011 neues Gesetz zum Anlegerschutz
Ab dem Frühjahr soll das neue Gesetz zum Anlegerschutz in Kraft treten, wenn alles glatt läuft. Am 05.11.2010 wurde das Gesetz im Bundesrat gelesen und ist in dieser Woche Diskussionsgrundlage im Bundestag. Das Gesetz beinhaltet unter anderem standarisierte Informationsblätter, die von den Banken an die Kunden ausgegeben werden sollen. Diese Informationsblätter sollen die Kosten und Chancen, aber auch die Risiken der jeweiligen Anlageform besser verständlich und auf die Zielgruppe ausgereichtet erläutern. Die bisherigen Beipackzettel der Volksbanken, Sparkassen und Privatbanken lassen hinsichtlich des Produkts zu viele Fragen offen und den Verbraucher entsprechend verunsichert zurück. Bankenexperte der Steria Mummert Consulting, Rainer Deckers, wünscht sich eine Einteilung in Risikoklassen, die für gleichartige Anlageprodukte für alle Banken gelten sollen, um das Ganze für die Kunden übersichtlicher zu gestalten. Ansonsten wären hinterher wieder Nachbesserungen von Seiten des Gesetzgebers nötig. Weiterer wichtiger Punkt des neuen Gesetzes soll eine Art Sündenregister für Berater sein.
Beraterregister soll Sicherheit erhöhen
Das Beraterregister soll Fehl- und Falschberatungen einen Riegel vorschieben. Vom Prinzip her soll das Beraterregister ähnlich aufgebaut sein wie das Flensburger Punkteregister. Geführt werden soll es bei der Bankenaufsicht BaFin. Dort werden Beschwerden von Seiten der Verbraucher erfasst. Die Bankenaufsicht kann daraufhin entsprechende Sanktionen verhängen. Da sich keine Bank einen Negativeintrag leisten kann, sind die Institute gefordert, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen bestehen unter anderem in einer Qualifikation der Mitarbeiter, aber auch in der Optimierung von Beratungsprozessen sowie der verwendeten Software. Die Qualifikation der Mitarbeiter muss durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden.
Rainer Deckers verspricht sich von der Zertifizierung bei der Industrie- und Handelkammer mehr Sicherheit für Kunden und Banken gleichermaßen sowie eine bessere Qualität der Beratungen. Diese Vorgehensweise wird bei den Versicherungsmaklern bereits seit Längerem angewandt. Auch hier müssen die Qualifikationen der Mitarbeiter flächendeckend nachgewiesen werden. Bei den derzeitigen Beratungen und den dabei verwendeten Softwareprogrammen haben die Mitarbeiter ziemlich freie Hand, damit auf Kundenwünsche eingegangen werden kann. Auch in Zukunft sollen die Beratungen möglichst individuell sein, dennoch sei eine Nachbesserung unbedingt notwendig, so Deckers.