Gesetzentwurf: 2 Jahre Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds

  1. 15.11.2010 09:52
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Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf, der zur Verbesserung des Schutzes von Privatanlegern beitragen soll. Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem Neuregelungen für offene Immobilienfonds.


Mindesthaltefrist von 2 Jahren

Für Anteile, die neu an einem offenen Immobilienfonds erworben werden, soll in Zukunft eine Mindesthaltefrist von 2 Jahren vorgeschrieben werden. Im Anschluss an die Mindesthaltefrist sollen für weitere 2 Jahre Halteanreize präsentiert werden. Dies will die Regierung durch Abschläge regeln. Bei einer Veräußerung der Anteile im dritten Haltejahr sollen die Anleger 10 Prozent Abschlag in Kauf nehmen müssen, der sich ab dem vierten Haltejahr auf 5 Prozent reduziert. Eine Rückgabe der Anteile an offenen Immobilienfonds soll erst ab dem 5. Jahr ohne Abschlag möglich sein. Für den Abschlagsbetrag ist der Verbleib im Fondsvermögen vorgesehen, damit dieser anderen Anlegern zugute kommt.

Mindesthaltefrist und Abschläge erst für Anlagen ab 5.000 €

Der Gesetzentwurf soll jedoch nur Anlagesummen ab 5.000 € pro Monat betreffen. Der Hintergrund der geplanten Einführung einer Mindesthaltefrist bei offenen Immobilienfonds basiert auf der Förderung des Bewusstseins, dass Investitionen in Immobilien langfristig ausgelegt sein müssen, um eine positive Wertentwicklung zu erzielen, die die Kosten des Sondervermögens und des Erwerbs der Immobilien amortisiert.

Hintergrund des neuen Gesetzentwurfs für offene Immobilienfonds

Aufgrund der Finanzkrise erfolgten enorme Anteilrückgaben durch institutionelle Anleger. Dadurch mussten zahlreiche offene Immobilienfonds geschlossen werden, da die Liquidität nicht mehr ausreichend war. Aktuell liegt die Summe des nicht rückzahlbaren Fondsvermögens bei rund 26 Milliarden Euro. Während der letzten Jahre wurde die Garantie der Anbieter von offenen Immobilienfonds zur täglichen Verfügbarkeit zum Teil oder auch dauerhaft nicht eingehalten.

Schutz von Privatanlegern vor Falschberatung
Der Schutz der Privatanleger vor einer Falschberatung soll unter anderem durch zusätzliche Angaben im verpflichtenden Beratungsprotokoll beim Erwerb von Finanzprodukten erhöht werden. Das Beratungsprotokoll soll künftig sämtliche Kosten und Provisionen in Verbindung mit dem Anlageprodukt sowie eine Risikobewertung enthalten. In diesem Zuge fordert der Bundesrat, auch den Grauen Kapitalmarkt durch Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz zu regulieren.

Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz

Die Bundesregierung plant neue Pflichten zur Mitteilung und Veröffentlichung für Transaktionen, die bisher nicht erfasst wurden, um die Transparenz am Kapitalmarkt zu erhöhen. Dadurch soll der unbemerkte Aufbau von höheren Stimmrechtspositionen vermieden werden.




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