Beratungsprotokolle bei Bankgesprächen sollen dem Schutz der Anleger dienen. Sie sollen verhindern, dass Kunden ihr Geld in Anlagen platzieren, die ihrer Risikobereitschaft oder ihren realen finanziellen Verhältnissen nicht entsprechen. Für diese Protokolle gibt es jedoch keine Standards, und nach Ansicht von Verbraucherschützern werden sie weniger zum Schutz des Kunden als zum Schutz der Banken vor Haftung für falsche Beratungen genutzt.
Die Verbraucherzentralen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) haben 61 Beratungsprotokolle des Bankentests der Stiftung Warentest ausgewertet. Das Ergebnis ist für Bankkunden erschreckend. Alle Protokolle waren in Hinsicht der der Erfassung der finanziellen Verhältnisse des Anlegers und dessen Risikobereitschaft mangelhaft. In 59 Fällen wurde das Anlageziel unvollständig erfasst, in gleicher Anzahl fehlten Angaben über die Erfahrungen der Anleger mit Finanzgeschäften. Und auch die Produktempfehlungen des Beraters wurden in 58 Fällen nicht aussagekräftig begründet.
In keinem Protokoll wurde die Vermittlungsprovision offengelegt, die die Bank vom Anbieter der Geldanlage erhält. Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung der Banken waren dahingegen in fast allen Protokollen zu finden. Die Verbraucherzentralen monieren daher, dass die Beratungsprotokolle nach ihrer Ansicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Vorstand des vzbv Gerd Billen bringt es auf den Punkt: Seiner Meinung nach kann es in der Finanzvermittlung nur mehr Sorgfalt geben, wenn die Anbieter Konsequenzen aus falschen Beratungen fürchten müssen. Er appelliert daher an die Finanzaufsicht und das Bundesfinanzministerium, für die Beratungsprotokolle einen einheitlichen und verbindlichen Standard zu schaffen.