Gegen die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose von 25,4 auf durchschnittlich 23,6 Prozent, die der Bundestag im Dezember 2009 beschlossen hatte, ist vom Bundesrat Einspruch eingelegt worden. Trotz langwieriger Verhandlungen konnte die von den Ländern geforderte Überarbeitung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches in dem vom Bundesrat initiierten Vermittlungsverfahren nicht durchgesetzt werden.
Die Länder waren mit der Absenkung der Wohnkosten nicht einverstanden, auch hatten sie die im Gesetz enthaltene Berechnungsgrundlage kritisiert, und daher den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte seine Beratungen am 10. November 2010 abgeschlossen, ohne eine Einigung erzielt zu haben. Daher lag das Gesetz nun dem Bundesrat in unveränderter Verfassung vor. In einer Sitzung am 26. November 2010 legte der Bundesrat nun Einspruch ein. Aufgrunddessen kann das Gesetz nur in Kraft treten, wenn der Bundestag diesen Einspruch mehrheitlich zurückweist.