Mietnomadenuntersuchung: Deutlich weniger Fälle von Mietnomadentum

  1. 06.12.2010 08:17
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Gesetzesänderung liegt im Entwurf bereits vor

Schon zu Beginn des Monats Oktober formulierte das Bundesjustizministerium Vorschläge zur Änderung des Mietrechts. Ziel war die Schaffung eines neuen Kündigungsgrundes respektive -tatbestandes, um Mietnomaden vorbeugen zu können. Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die eine Wohnung beziehen, die Miete aber nicht zahlen können oder wollen. Sie lassen Mietrückstände so lange auflaufen, bis ihr Vermieter es schafft, sie aus der Wohnung zu bekommen. Dann ziehen sie in die nächste Mietwohnung und so fort. Vermieter- und Maklerverbände hatten von Mietnomadenfällen in einer Größenordnung von 15.000 bis 30.000 Fällen jährlich berichtet. Grund genug, für die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag eine entsprechende Klausel zu verankern, um sich diesem Problem zu widmen.

Gutachten im Auftrag des Bundesbauministeriums schafft Gewissheit

Allerdings stellten diese Zahlen Fachleute, Richter, Deutscher Mieterbund und Deutscher Mietgerichtstag gleichermaßen in Frage. Daher betraute das Bundesbauministerium die Forschungsstelle Immobilien an der Universität Bielefeld mit einer wissenschaftlichen Untersuchung in Bezug auf die tatsächliche Anzahl an Mietnomaden in Deutschland. Im Ergebnis des Gutachtens belegten die Herren Professoren Dr. Markus Artz und Dr. Florian Jacoby, dass es insgesamt nur knapp 200 Mietnomadenfälle in den letzten 5 Jahren gab. Von den 400 aktenkundigen reichen die ältesten sogar bis ins Jahr 1966 zurück.

Mieterbund fordert Rücknahme der geplanten Mietrechtsänderung

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) sieht hierin den eindeutigen Beweis dafür, dass in Deutschland gar kein „nennenswertes Mietnomadenproblem existiere“. Er fordert, die von CDU, CSU und FDP vorgeschlagenen Mietrechtsänderungen zurückzunehmen, da sie offensichtlich obsolet seien. Seiner Einschätzung nach wesentlich pragmatischer und von Nöten seien anstelle von Gesetzesänderungen Unterstützung und Hilfe für Vermieter im Einzelfall, z. B. durch Verfahrensbeschleunigung. In der Vorlage eines Gesetzesentwurfes ohne die vorherige Prüfung etwaiger Voraussetzungen durch Zahlen, Daten und Fakten hält Rips für „peinlich für die Koalition und die Bundesregierung“.




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