Von den über 16 Millionen Heizkostenabrechnungen ist jede zweite falsch. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund DMB rät den Mietern, die Heizkostenabrechnung ausführlich prüfen. Zudem können sich Mieter kostenlos vom Experten ein Heizgutachten erstellen lassen, mit dem die Abrechnung des Vermieters genau geprüft werden kann. Bis zum 31. Dezember 2010 kann das Heizgutachten kostenlos auf www.heizspiegel.de angefordert werden. Bei Unstimmigkeiten stehen den Mietern die örtlichen Mietervereine zur Beratung zur Verfügung.
Mieter, die mit Öl heizen, müssen in der Heizkostenabrechnung für 2010 mit Nachzahlungen rechnen. Bei einer Wohnung mit 70 m² fallen der Prognose der DMB rund 750 € Heizkosten an – 130 € mehr als 2009.
Mieter, die mit Erdgas heizen, können dagegen bei einer Wohnung mit 70 m² mit rund 60 € weniger Heizkosten rechnen.
Häufigste Fehlerquellen in der Heizkostenabrechnung:
- Falsche Berechnung des Brennstoffverbrauchs
- Ausgaben für Betriebsstrom, Wartung und Ablesen der Heizung werden zu hoch angesetzt
- Die Umlage der Kosten auf die einzelnen Mietparteien ist nicht klar nachvollziehbar
- Es wurde ein falscher Verteilerschlüssel angesetzt
- Heizkosten für Wohnungen, die im Haus leer stehen, dürfen nicht auf alle Mieter verteilt werden
- Verbrauch wurde zu Unrecht geschätzt oder beim Mieterwechsel falsch zwischen alten und neuen Mietern aufgeteilt
- Vermieter setzen zu hohe Quadratmeterzahl bei der Wohnfläche an
- Abrechnungen werden erst verspätet erstellt
Die häufigsten Gründe für überhöhte Heizkostenabrechnungen sind Veraltete, unwirtschaftliche Heizungsanlagen und eine zu geringe Wärmedämmung der Häuser.
Wie muss der Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellen?
Die Heizkostenabrechnung muss jährlich anhand des Verbrauchs erstellt werden, wobei dies nicht zwingend auch das Kalenderjahr, sein muss. Erstellt der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Berechnungszeitraum, kann der Mieter nicht zur Nachzahlung verpflichtet werden.
Per Gesetz ist geregelt, dass zwischen, 50 und 70 Prozent gemäß dem Verbrauch abgerechnet werden dürfen - der restliche Anteil wird häufig entsprechend der Wohnfläche verteilt. In der Heizkostenabrechnung müssen alle Heizkosten aufgestellt sein, im ersten Teil müssen die Kosten für den Brennstoffkauf enthalten sein.
Die Heiznebenkosten müssen ebenfalls aufgeführt werden, dazu gehören Betriebsstromkosten für die Heizungsanlage, Wartungskosten sowie angefallene Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger.
Rechte der Mieter:
Mieter dürfen die Unterlagen, die als Grundlage für die Heizkostenabrechnung herangezogen werden, einsehen. Dazu ist es notwendig, sich innerhalb von 4 Wochen beim Vermieter zu melden. Der Vermieter muss dem Mieter erlauben, sich Notizen über die Belege zu machen oder die zu fotografieren.
Sind die Kosten überhöht, sollten die Mieter den Vermieter zur Auskunft auffordern. Ein kostenloses Heizgutachten, das noch bis Ende 2010 bei www.heizspiegel.de angefordert werden kann, wird die Heizkostenabrechnung von Experten genau geprüft. Im Anschluss erhält der Vermieter eine fachliche Stellungnahme. Bis die Fragen geklärt sind, muss keine Nachzahlung geleistet werden.
Treten offenkundige Fehler auf, kann eine neue Heizkostenabrechnung verlangt werden.