Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Bankberater soll nach Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgeweitet werden. Nach einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes sollen auch Anleger, die vor dem 05.08.2009 falsch beraten wurden, länger die Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen.
Bei schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten gibt es für Fälle, die nach dem 05.08.2009 stattfanden, bereits eine längere Verjährungsfrist von 10 Jahren. Die Fraktion fordert, dass diese verlängerten Fristen auch für die Falschberatungen gelten sollten, die vor diesem Datum stattfanden. Bisher gilt für diese nur eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, die nach Ansicht der Grünen nicht ausreicht.