Bessere Arbeitsbedingungen soll es nach dem Willen der Linksfraktion zum 1. Mai 2013 geben. In einem Antrag (17/4038), der am 16.12.2010 im Bundestag zur ersten Lesung beraten wird, soll bis zu diesem Zeitpunkt ein Mindestlohn von 10 Euro brutto eingeführt werden. Bereits ab dem 1. Mai 2011 soll demnach eine Einführungsphase für die Lohnuntergrenze beginnen. Wie es in dem Antrag der Linken weiter heißt, müsse der Mindestlohn gewährleisten, dass eine alleinstehende, in Vollzeit arbeitende Person ein monatliches Einkommen hat, das über dem Existenzminimum liege.
Weiter fordert die Linksfraktion, dass die Bundesregierung in Abstimmung mit wissenschaftlichen Experten und den Tarifparteien die Modalitäten zur Einführung und Anpassung der Lohnuntergrenze bestimmen soll. Ihr Vorschlag zu diesem Thema ist ein nationaler Mindestlohnrat. Während der Einführungsphase des Mindestlohns solle es in Einzelfällen wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen geben.
In Branchen, in denen es bereits einen tariflichen Mindestlohn gibt, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, sollen diese Tarife als allgemeinverbindlich erklärt werden, fordert die Linke in dem Antrag weiter.
Die Linksfraktion begründet ihren Antrag damit, dass am 1. Mai 2011 die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Beschäftigte und Unternehmen für die Staaten in Kraft tritt, die 2004 der EU beigetreten sind. Dadurch würden sich auch die Anforderungen an den Schutz grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen. Anderenfalls fürchtet die Linksfraktion, dass der Wettbewerb zwischen den Regionen und den Unternehmen zu einer Abwärtsspirale bei den Arbeits-, Sozial- und Lohnstandards führen könnte und somit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen würde.