Die Bundesregierung plant mit einem Gesetzentwurf (17/4144) die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Hinblick auf die beschleunigte Rettung von Autoinsassen durch die Feuerwehren. Neben dem Straßenverkehrsgesetz sollen mit dem Gesetzentwurf noch weitere Gesetze geändert werden.
Durch die Änderung im Straßenverkehrsgesetz sollen die Zentralen Leitstellen für Rettungsdienst, Brandschutz und Katastrophenschutz Zugang zum Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten, um die Daten entsprechend nutzen zu können. Insbesondere soll dadurch eine schnellere Rettung von Verletzten in einem Auto durch die Feuerwehren ermöglicht werden.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem auch eine Konkretisierung der Meldepflichten im Falle eines Fahrzeugverkaufs sowie die Ergänzung des Kraftfahrsachverständigengesetzes.