Auto und Verkehr 2011: Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer

  1. 22.12.2010 16:18
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Für Autofahrer gelten ab 2011 einige Neuregelungen und Änderungen, unter anderem die Winterreifenpflicht, die bereits seit 4. Dezember 2010 gilt. Weitere Änderungen betreffen das serienmäßig eingebaute Tagfahrlicht bei Neuwagen, Wechselkennzeichen, die für bis zu 3 Autos genutzt werden können, bundesweit gültiges, begleitetes Fahren mit 17, neue Biokraftstoffsorte und Strafzettel aus dem Ausland.

Winterreifenpflicht gültig seit 4. Dezember 2010:
Seit der Einführung der Winterreifenpflicht wird ein Bußgeld von 40 € erhoben, wenn Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind. Dies gilt bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch und Reifglätte. Sollte das Fahrzeug aufgrund der falschen Bereifung eine Behinderung für den Straßenverkehr darstellen, kostet dies den Autofahrer nicht nur 80 €, sondern auch einen Punkt in Flensburg.

Ganzjahresreifen können ebenfalls als im Winter genutzt werden. Winterreifen sind an der Kennzeichnung M&S für Matsch & Schnee oder an der Schneeflocke erkennbar.

Strafzettel aus dem Ausland, Neuregelung seit Oktober 2010:
Seit Oktober 2010 können ausländische Behörden bereits Bußgelder auch in Deutschland einziehen. Autofahrer, die einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln im europäischen Ausland begehen, können somit auch in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Ab einer Höhe von 70 € wird ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland vollstreckt, dieser muss allerdings in deutscher Sprache ausgestellt sein. Weitere Informationen zum ausländischen Strafzettel-Abkommen.

Begleitetes Fahren mit 17 ab 1. Januar 2011:
Jugendliche dürfen ab 1. Januar 2011 bundesweit in Begleitung eines Erwachsenen, der einen gültigen Führerschein besitzt, Autofahren. Dies gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t und Pkw mit Anhänger. Das begleitete Fahren gilt bis zum 18. Geburtstag. Bei Nichteinhaltung droht der Widerruf der Fahrerlaubnis, ein Bußgeld sowie eine Probezeitverlängerung.

Für die Begleitperson gilt, dass diese mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse B (für Pkw) bereits seit mindestens 5 Jahre besitzen muss. Zudem darf die Begleitperson maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Serienmäßiges Tagfahrlicht bei Neuwagen ab 2011:
Sämtliche Neuwagen müssen ab 2011 serienmäßig über spezielle Tagfahrleuchten verfügen. Das Tagfahrlicht wird automatisch beim Starten des Motors eingeschaltet. Die Tagfahrleuchten bieten nicht nur mehr Sicherheit auf den Straßen, sondern sind zudem auch sparsamer als das normale Abblendlicht und somit zeichnen diese sich durch höhere Umweltfreundlichkeit aus. Eine Nachrüstung von bisherigen Autos ist nicht notwendig.

Wechselkennzeichen ab 2011:
Wechselkennzeichen können ab 2011 für bis zu 3 Fahrzeuge verwendet werden. Die Flexibilität bei der Kfz-Kennzeichnung wird somit deutlich erhöht. Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an jeweils einem der Fahrzeuge genutzt werden.

Neue Kraftstoffsorte ab Januar 2011:
Die Zapfsäulen an den Tankstellen sind ab Januar 2011 mit einer neuen Benzinsorte ausgestattet. E-10 heißt die neue Benzinsorte, in der mehr Bio-Ethanol als beim herkömmlichen Superbenzin enthalten ist. Der Anteil von Bio-Ethanol an E-10 liegt bei maximal 10 Prozent, das Doppelte als bei Superbenzin.

E-10 ist ein Biokraftstoff, der aus nachwachsenden Rohstoffen produziert wird. Autofahrer, die E-10 tanken, leisten einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstosses im Straßenverkehr.

Von den Pkw und Nutzfahrzeugen, die mit Benzin betrieben werden, können rund 90 Prozent den neuen Biokraftstoff E-10 tanken. Sicherheitshalber sollte jedoch die Information beim Autohersteller eingeholt werden, ob das eigene Auto mit dem umweltfreundlichen E-10 betankt werden darf. Weitere Informationen zum neuen Benzin mit bis zu 10% Bioethanolanteil finden Sie hier.




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