Elterngeld 2011: Was Sie beachten sollten

  1. 23.12.2010 13:12
  2. Elterngeld
  3. Tarifeverzeichnis

Änderungen beim Elterngeld 2011

Trotz einiger Änderungen bleibt das Elterngeld in seiner bisherigen Struktur erhalten. So bleibt es beim Mindestbetrag in Höhe von 300 € und einem Höchstbetrag von 1.800 €. Ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € pro Monat erhalten Eltern künftig 65 % (statt bisher 67 %) ihres Einkommens. Geringer Verdienende erhalten weiterhin 67 %. Diese Maßnahmen unterstützen insbesondere Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dafür bekommen diejenigen Eltern ab Januar kein Elterngeld mehr, die entweder als Alleinerziehende mehr als 250.000 € oder als Verheiratete respektive Paargemeinschaft 500.000 € im Jahr versteuern.

Wer vor der Geburt einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, zum Beispiel über einen Minijob, soll dafür auch Elterngeld erhalten. Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird – wie beim Kindergeld – auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.

Änderungen bei Unterhaltszahlungen

Auch bei Unterhaltszahlungen wird es künftig Änderungen geben. Der Unterhaltsanspruch von Studenten steigt beispielsweise auf 670 Euro (vorher 640 Euro). Dazu kommt, dass der Eigenbedarf von Unterhaltspflichtigen in den meisten Fällen erhöht wird. Ausnahme bilden diejenigen ohne Beruf, hier bleibt die bisherige Höhe des Eigenbedarfs bestehen. Die Höhe der Unterhaltzahlungen ist von dieser Änderung nicht betroffen.


Ca. 2,4 Millionen Kinder kommen in den Genuss von Bildungspaketen

Knapp zweieinhalb Millionen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen kommen in den Genuss von Bildungspaketen. Jobcenter vergeben Gutscheine oder vermitteln Leistungen mit Musikschulen, Sportvereinen oder Kantinenpächter. Beispielsweise gibt es bei Bedarf die Möglichkeit einer Lernförderung mit bis zu 100 € per annum für eintägige Klassenausflüge oder ein Schulbasispaket für Schulmaterial (zum Beispiel Taschenrechner oder Hefte).

Außerdem sieht das Bildungspaket eine maximale Bezuschussung von 120 € vor, die für Vereinsbeiträge wie z. B. Kultur, Sport und Ferienangebote vor Ort verwendet werden können. Für ein warmes Essen in Schule oder Kita können bis zu 26 € im Monat beantragt werden. Darüber hinaus können die Fahrtkosten zur weiterführenden Schule ab der 10. Klasse bezuschusst werden.

Das Formular zu Beantragung der sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe (inkl. Hinweise zum Ausfüllen des Antrags) kann unter folgender URL heruntergeladen und ausgedruckt werden.




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