Photovoltaik-Anlagen und Wärmedämmung: Neue Verordnungen für energiesparenden Wärmeschutz 2011

  1. 06.01.2011 13:48
  2. Nebenkosten
  3. Tarifeverzeichnis

Rund um Haus und Wohnung gibt es seit dem Jahresbeginn diverse neue Regelungen. So müssen z. B. Eigentümer von Häusern, die die Mindestanforderungen an Dämmung nicht erfüllen, bis Ende 2011 die oberste Geschossdecke des Dach- bzw. Spitzboden zusätzlich dämmen. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) können Hausbesitzer nachlesen, welches die genauen Anforderungen sind und welche Ausnahmen es gibt.

Neuerungen gibt es auch für künftige Besitzer von Photovoltaik-Anlagen. Während Hausbesitzer, die ihre Anlage noch in 2010 in Betrieb genommen haben, über 20 Jahre hinweg 33,03 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten, wird diese Vergütung für Neuanlagen ab 2011 auf 28,74 Cent je Kilowattstunde gekürzt. Grund ist der enorme Zuwachs an Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Jahren. Aus diesem Grund musste die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage), die Stromanbietern und durch diese in den meisten Fällen auch den Verbrauchern in Rechnung gestellt wird, zum 1.1.2011 von 2,05 Cent auf 3,5 Cent je Kilowattstunde angehoben werden.

Wohngeldempfänger durften sich gar nicht erst richtig an den 2009 eingeführten Heizkostenzuschuss gewöhnen – er wurde bereits zum 1.1.2011 wieder abgeschafft. Im Zuge des 2010 verabschiedeten Sparpakets der Bundesregierung wurde dieser Zuschuss, den in erster Linie Rentner und Geringverdiener in Anspruch genommen haben, wieder gestrichen.





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