Die Zufriedenheit der Kunden ist privaten Banken wichtig, daher unterbreitet der Bankenverband einen eigenen Vorschlag für einen verbesserten Anlegerschutz.
Um das Vertrauen der Anleger und die Zufriedenheit der Kunden zu fördern, unterbreitet der Bankenverband einen eigenen Vorschlag für einen verbesserten Anlegerschutz und unterstützt damit das Vorhaben der Bundesregierung im Hinblick auf eine wirksame Kontrolle der Anlegerberatung. Der Bankenverband legt dabei Wert darauf, kein gigantisches Beraterregister zu schaffen und die bereits bestehende Bürokratie nicht noch weiter zu steigern. Wie Michael Kemmer, der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands, mitteilt, steht die Zufriedenheit der Kunden im Bankgeschäft im Vordergrund.
Aktueller Entwurf des Anlegerschutzgesetzes
Im aktuellen Entwurf des Gesetztes zum Anlegerschutz ist die Registrierung aller Kundenberater im Bankgeschäft bei der BaFin geplant. Dadurch soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die rund 300.000 Kundenberater kontrollieren können. Der Bankenverband ist jedoch der Meinung, dass allein die Registrierung der Kundenberater und deren Kontrolle kaum zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes beitragen dürfte. Die Kontrolle und die Aufsicht über die Kundenberater der Banken könne demnach anders und mit deutlich weniger Bürokratie erreicht werden. Zudem werden nach Ansicht des Bankenverbands mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Regierung sämtliche Beschäftigten der Banken unter Generalverdacht gestellt.
Vorschlag des Bankenverbands
Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands erklärt, dass in der Datenbank in Flensburg auch nicht alle Führerscheinbesitzer registriert seien, sondern lediglich diejenigen, die entsprechende Verstöße gegen Verkehrsvorschriften begangen haben. Der Vorschlag zur Verbesserung des Anlegerschutzes des Bankenverbands wurde auf ähnlicher Basis erarbeitet.
Die Banken sollen dabei verpflichtet werden, die BaFin umgehend zu informieren, wenn Fälle mit wiederholter und schwerwiegender Fehlberatung der Mitarbeiter vorliegen. In diesem Fall soll nicht nur die Identitäten der Kundenberater, sondern auch deren Vorgesetzten in der Mitteilungspflicht beinhaltet sein. Mit dieser Variante werden im Register der BaFin nur Kundenberater aufgenommen, die sich einer Fehlberatung schuldig gemacht haben.
Nach Ansicht des Bankenverbands wird dadurch die Möglichkeit zur Kontrolle erheblich verbessert. Zudem soll die BaFin jederzeit überprüfen können, ob entsprechende Meldungen tatsächlich vorgenommen werden.