Ab dem 01.01.2011 gelten neue Regelungen bezüglich des
Elterngeld. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro sowie die Elterngeld-Mindesthöhe von 300 Euro bleiben unangetastet.
Ab 1.200 Euro netto nur 65% Leistung
Es verändert sich jedoch ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro die Einkommensersatzleistungen von 67% auf 65%. Wer mit seinem monatlichen Nettoeinkommen weiterhin unter 1.200 Euro netto bleibt, der bekommt weiterhin 67% des Lohns als Lohnersatzleistung gezahlt.
Reiche Familien bleiben außen vor
Bezieht eine Familie sehr hohes Einkommen fällt in Zukunft das Elterngeld weg. Die Grenzen werden hier bei einem versteuerbaren Jahreseinkommen von 250.000 Euro für alleinstehende Personen und 500.000 Euro für Verheiratete gezogen.
ALG II – Elterngeld wird angerechnet
Der Grundbedarf für Empfänger von ALG II ist nach wie vor durch Regelleistungen gesichert. Elterngeld wird wie
Kindergeld auch, auf den Kinderzuschlag und das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Wer hat Anspruch?
Alle deutschen Staatsbürger, EU-Bürger und legale Ausländer haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen des zurückliegenden Jahres und wird in der Regel für ein Jahr gezahlt, sofern nur ein Elternteil zu Hause bleibt. Teilen sich die Elternteile die Elternzeit, gilt jeweils die Hälfte.