Die Einhaltung der Quote behinderter Arbeitnehmer bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern soll künftig durch Meldungen überprüft werden, die der Agentur für Arbeit übermittelt werden müssen. Zu diesem Zweck hat die Agentur für Arbeit Anfang Januar 2011 an alle nach ihren Kenntnissen infrage kommenden Arbeitgeber Vordrucke sowie das das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM versandt. Das Programm soll die Arbeitgeber bei der Bearbeitung der Vordrucke unterstützen und eine Abgabe in elektronischer Form ermöglichen.
Als beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gelten private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen. Diese sind nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze an Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung zu vergeben. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, werden zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe herangezogen, die unabhängig von der Beschäftigungsquote ist.
Abgabefrist für die Meldungen ist der 31. März 2011
Die im Januar an die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber versandten Vordrucke müssen bis zum 31. März 2011 an die Agentur für Arbeit zurückgesandt bzw. die Meldungen elektronisch durchgeführt worden sein. Eine Terminverlängerung ist nicht möglich. Das Programm REHADAT-Elan kann auch im Internet unter
www.REHADAT-Elan.d kostenlos heruntergeladen werden.