Gesetzesverschärfung: Strafzins für Steuersünder bei Selbstanzeige

  1. 10.02.2011 10:44
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Die Union plant einen Strafzins bei Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung einzuführen, um das Gesetz gegen Steuersünder zu verschärfen.

Das Gesetz gegen Steuerhinterziehung soll verschärft werden und damit sollen auch Steuersünder, die sich zur Selbstanzeige entschließen, nicht mehr komplett straffrei bleiben. Geplant ist ein Strafzins, den die Steuerhinterzieher bei einer Selbstanzeige entrichten müssen.

Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern ist 2010 deutlich angestiegen, nachdem bekannt geworden war, dass deutsche Behörden Steuer-CDs gekauft haben. Aktuell müssen diese Steuersünder lediglich die offene Steuer nachzahlen mit einem Nachzahlungszins in Höhe von 6 Prozent. Mit demselben Nachzahlungszins müssen auch alle anderen Bürger rechnen, die lediglich die Steuer zu spät ans Finanzamt entrichten.

Nach Angaben von Klaus-Peter Flosbach, dem finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sollen damit Steuerhinterzieher einer höheren wirtschaftlichen Bestrafung ausgesetzt werden als Bürger, die ihre Steuer lediglich zu spät bezahlen. Klaus-Peter Flosbach will sich dafür einsetzen, dass Steuerhinterzieher auf das Schwarzgeld einen zusätzlichen Zuschlag von 5 Prozent entrichten müssen.

Gesetzentwurf vom Dezember 2010
Das Kabinett hatte bereits im Dezember 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Neuregelung zur Straffreiheit bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beinhaltet. Bislang ist im Gesetzentwurf noch kein Strafzins integriert.
Im parlamentarischen Verfahren soll dies nach Plänen der Unionen nun geändert werden. Sollte ein Zuschlag in Form eines Strafzinses mit der Verfassung vereinbar sein, soll dieser in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Der Bundesrat hatte sich vor Kurzem ebenfalls für einen Strafzins ausgesprochen, damit Steuersünder härter bestraft werden als Steuerzahler, die lediglich die fälligen Steuern zu spät entrichten. Aufgrund der Zustimmung der Länder steht der CDU-Finanzexperte dem Plan zuversichtlich gegenüber.

FDP gegen geplanten Strafzins
Die FDP ist strikt gegen die Pläne des Koalitionspartners. Wie Volker Wissing, der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion verdeutlicht, wird sich die FDP darauf nicht einlassen, da ein Strafzins gegen die Verfassung verstoßen würde. Da eine Selbstanzeige strafbefreiend gewertet wird, kann diese Straffreiheit nicht durch einen Strafzins umgangen werden.

Verschärfte Bedingungen für Schwarzgeld-Konten
Die Bedingungen für eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sollen durch das geplante Gesetz verschärft werden. In Zukunft müssen Steuersünder alle Schwarzgeld-Konten offenlegen, um in den Genuss von Straffreiheit zu kommen. Nach Plänen der CDU sollen die Zeiten bald zu Ende gehen, in denen sich Steuersünder ganz bequem durch eine Selbstanzeige kurz vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung aus der Affäre ziehen können. Die Regierung will die Zügel mit dem Gesetz zur Schwarzgeldbekämpfung drastisch anziehen.

Am Donnerstag, 10. Februar, ist die Diskussion der Koalitionspartner Union und FDP über das Vorhaben der Einführung eines Strafzinses geplant.




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