Mieterbund fordert: Kündigung wegen Abriss muss Ausnahme bleiben

  1. 11.02.2011 12:37
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Aktuelle BGH-Entscheidung bewertete Wirtschaftsinteressen eines Eigentümers höher

Wegen "Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung" kündigte ein Vermieter einen Mietvertrag. Der Vermieter wollte den gesamten sanierungsbedürftigen Wohnblock abreißen, um neue Mietwohnungen dort bauen zu lassen. Für ihn stellte eine Sanierung keine adäquate Alternative zum Abriss dar. Der Großteil der Wohnungen stand zu dem Zeitpunkt bereits leer.

Dieses wirtschaftliche Interesse des Eigentümers hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil BGH VIII ZR 155/10 nun höher bewertet als das Bestands- und Wohninteresse des Mieters. Die Richter des BGH in Karlsruhe begründeten ihre Entscheidung mit dem baulich desolaten Zustand des alten Wohnblocks, dessen Standard deutlich unter dem heutigen Wohnraumes liege und gab grünes Licht für den Neubau moderner und bedarfsgerechter Mietwohnungen.

Mieterbund sieht bestehenden gesetzlichen Mieterschutz relativiert

Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), kritisiert diese BGH-Entscheidung und betont ihren Einzelfallcharakter. Für den streitgegenständlichen Wohnblick habe es ein Städtebaukonzept gegeben und mehrere Wohnblöcke wurden bereits zugunsten öffentlich geförderter Neubauwohnungen abgerissen. Diese konkrete Erleichterung der Verwertungskündigung müsse seiner Meinung nach unbedingt eine Ausnahme bleiben.

Eigentümern, die Investitionen über Jahre hinweg scheuen und Wohnraum quasi verkommen lassen, um dann Kündigungen mit dem Argument ‚unwirtschaftlich hohen Sanierungsbedarfs‘ anzustrengen, dürfe keinesfalls der Weg bereitet werden. Auch der Praxis des Erwerbs stark sanierungsbedürftiger Altbauten zu niedrigen Preisen mit dem Ziel aktuellen Mietern zu kündigen, weil eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wirtschaftliche Nachteile bedeuten würde, dürfe auf gar keinen Fall Vorschub geleistet werden.




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