[update 12.04.2012] Dieser Artikel bezog sich auf eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern vom 24.02.2011 im Zusammenhang mit SorglosStrom. Die Pressemitteilung und die Reaktionen sind bei Google mit dem Keyword "Sorglosstrom" und "Verbraucherzentrale" gut zu finden.
Wir müssen an dieser Stelle leider unsere Berichterstattung entfernen, obwohl wir nur die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zu sorglosstrom wiedergegeben haben. Uns wurde von Sorglosstrom mitgeteilt, das wir mit unserem Artikel den Straftatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede nach § 186 StGB sowie den Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllen. Außerdem wurde uns eine zivilrechtliche Auseinandersetzung angedroht falls wir diesen Artikel zu Sorglosstrom nicht entfernen.
Auf Nachfrage war Sorglosstrom nicht zu einer Stellungnahme bereit.