Ehepaaren mit Steuerklasse III und V drohen Steuer-Nachzahlungen

Die Berücksichtigung der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung kann sich bei der Steuererklärung von Ehepaaren, die die Steuerklassen III und V gewählt haben, negativ auswirken.

Ehepaare, die in die Lohnsteuerklassen III und V eingestuft sind, müssen für 2010 wahrscheinlich mit einer Steuernachzahlung rechnen. Grund dafür ist die 2010 erstmals angewandte Umstellung im System, bei der die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar waren.

Vorsorgepauschale wirkt sich in manchen Steuerklassen nachteilig aus

Der Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte über bevorstehende Steuernachzahlungen, die vor allem Ehepaaren drohen, die als Lohnsteuerklassen III und V gewählt haben. Mit Einführung der Vorsorgepauschale im Jahr 2010 fanden die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung erstmals Berücksichtigung, wodurch die monatlich zu zahlende Lohnsteuer niedriger war. Letztendlich führt dies aber in diesen Steuerklassen zu saftigen Nachzahlungen.

Rechenbeispiel

Ein Ehepaar, welches in der Lohnsteuerklasse III 40.000 Euro und in der Lohsteuerklasse V 15.000 Euro erwirtschaftet hat, hätte normalerweise für das komplette Jahr 2010 eine Lohnsteuer in Höhe von 6.870 Euro zahlen müssen, abgezogen wurden allerdings nur 5.984 Euro. Das Defizit von 886 Euro wird nun im Rahmen der Steuererklärung als Nachzahlung fällig. Doch damit nicht genug. Wer Nachzahlungen leisten muss, bekommt auch gleich einen so genannten Vorauszahlungsbescheid für 2011. Damit sollen Nachzahlungen im nächsten Jahr zwar umgangen werden, aktuell müssen Betroffene aber eine beträchtliche Summe an das Finanzamt abführen.

Steuerklassen IV im Vorteil

Ehepaare, die eine Einstufung in Steuerklasse IV bewählt haben, können normalerweise mit einer Steuererstattung rechnen, weil deren zu zahlende Lohnsteuer von vornherein höher angesetzt war. Beim gleichen Verdienst wie in obigem Beispiel liegt die zu erwartende Erstattung bei knapp 600 Euro.