Die Abgeordneten der Fraktion die Linke haben per Antrag (17/4878) die Forderung ausgesprochen, dass Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen unterworfen werden müssen.
Die abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften sei ein "klarer Verstoß gegen die steuerliche Gleichbehandlung aller Einkunftsarten", so lautet die Begründung im Antrag der Fraktion. Löhne und Gehälter würden dem mit der Einkommenshöhe progressiv ansteigenden Tarifverlauf der Einkommensteuer unterworfen, private Kapitalerträge dagegen würden lediglich pauschal mit einem Steuerabzug von 25 Prozent belegt. Je höher die Kapitalerträge seien, umso stärker würde diese steuerliche Ungleichbehandlung wirken.
Es sei somit aufgrund der Zahlen zum Aufkommen der Abgeltungssteuer klar, dass es nicht zur erwarteten Reduzierung der Steuerflucht gekommen sei. In 2010 seien die Einnahmen um 30 Prozent (3,7 Milliarden Euro) auf 8,7 Milliarden Euro zurückgegangen. Für das laufende Jahr würden lediglich noch Einnahmen in Höhe von 8,1 Milliarden Euro erwartet. Vom Verweis der Bundesregierung auf das gesunkene Zinsniveau ist Die Linke nicht überzeugt und erläutert das so: "Erstens sind die Zinsen im zweiten Halbjahr 2010 wieder gestiegen und zweitens gehen niedrige Zinsen mit hohen Wertpapierkursen einher, so dass zumindest ein Teil der zinsbedingten Mindereinnahmen durch Veräußerungsgewinne ausgeglichen werden müsste". Zudem sei es mit der Abschlagsregelung auch nicht zur erwarteten Steuervereinfachung gekommen.