Zahlreiche Kindersnacks enthalten Alkohol

Mangelnde Kennzeichnungspflicht und unklare Vorgaben führen dazu, dass sogar in sogenannten Kindersnacks versteckter Alkohol enthalten ist.

Der Alkoholgehalt in Lebensmitteln ist nicht nur für Kinder gefährlich, sondern auch für Alkoholiker, die durch den Genuss dieser Lebensmittel wieder rückfällig werden können.

Untersuchte Lebensmittel enthielten bis zu 2,5 Prozent Alkohol

Eine Untersuchung des Alkoholgehalts in sogenannten Kindersnacks sowie weiteren Lebensmitteln, die durch Landesrat Rudolf Anschober in Auftrag gegeben wurde, brachte Erschreckendes zutage. Ein Burger-Brötchen beispielsweise gehört nicht zu den Lebensmitteln, in denen der Verbraucher Alkohol vermuten würde. Tatsächlich hatte dieses untersuchte Lebensmittel den höchsten Gehalt. Es wurden 2,5 Volumprozent Alkohol gemessen. 17 von 19 untersuchten Kindersnacks kommen ebenfalls schlecht weg, denn in ihnen wurde ein Alkoholgehalt von bis zu 1,2 Prozent festgestellt.

Kennzeichnungspflicht nur mangelhaft umgesetzt

Anschober nahm vor allem die Lücken in der Kennzeichnungspflicht aufs Korn. So soll zwar enthaltener Alkohol auf der Verpackung eines Lebensmittels angegeben werden, die Vorgaben, wie dies zu geschehen hat, sind aber eher schwammig. Und so werden chemisch weniger versierte Verbraucher mit Angaben wie Rosenwasser, Glycerin, Ethanol oder gar der chemischen Formel C2H5OH hinters Licht geführt. Selbst Getränke müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt mehr als 1,2 Prozent beträgt.

Alkoholiker ebenfalls gefährdet

Primar Felix Fischer, der seit rund 25 Jahren mit Alkoholerkrankungen arbeitet, findet dieses Ergebnis auch im Hinblick auf die trockenen Alkoholiker bedenklich. Die Gefahr eines Rückfalls ist bereits beim Geruch oder Anblick von Alkohol gegeben. Der Verzehr nicht oder falsch gekennzeichneter Lebensmittel würde sich negativ auf das Suchtgedächtnis auswirken. Die Vorgaben müssen dahingehend geändert werden, dass jedes alkoholhaltige Lebensmittel mit einem Warnhinweis versehen wird. Gesundheitsminister Alois Stöger muss sich nun anhand der Studienergebnisse mit dieser Forderung auseinandersetzen.