Ver.di: Tarifeinigung bringt öffentlichen Dienst mehr Geld

  1. 14.03.2011 11:22
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Gehalt & Lohn 2011
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2,3 % mehr für 2011 und 2,55 % für 2012

In der 3. Verhandlungsrunde haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die etwa 580.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Einigung erzielen können. Die Gewerkschaftsmitglieder erhalten zunächst für 2011 eine Einmalzahlung von 360 Euro (Auszubildende 120 Euro) und zusätzlich ab 1. April eine lineare Gehaltserhöhung um 1,5 %.

Auf das Jahr gerechnet kommt dies einer Lohnerhöhung von durchschnittlich 2,3 % gleich. Die nächste Gehaltsstufe wird am Anfang 2012 erreicht, das entspricht zusätzlichen 1,9 % linear plus tabellenwirksamen 17 € für Angestellte und 6 € für Auszubildende (+2,55 %).

Bundestarifkommission gibt grünes Licht


Bereits am Donnerstag gab die Bundestarifkommission grünes Licht für die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses. Das Procedere allerdings sieht vor, dass die Beschäftigten in einer Mitgliederbefragung abschließend über die Tarifeinigung befinden. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und läuft am 31. Dezember 2012 aus.

ver.di trotzt Tarifeinigung kritisch wegen Weigerung zur Eingruppierung der Lehrer

Frank Bsirske, der ver.di-Vorsitzende, zeigte sich in Potsdam grundsätzlich zufrieden mit dem Ergebnis, das seiner Auffassung nach die Reallöhne der Beschäftigten sichere. Allerdings kritisierte er gleichzeitig die Weigerung der Arbeitgeber, eine vereinheitlichte Eingruppierung der insgesamt 205.000 angestellten Lehrkräfte in ein Tarifgefüge vorzunehmen und bezeichnete diese Form der einseitigen Regelung gar als "vordemokratisches Relikt". Man arbeite weiter darauf hin, dass die erzielten Tarifergebnisse wirkungsgleich auf Angestellte im Beamtenstatus übertragen werden.

Erschwerniszulage und Bewährungsaufstiege berücksichtigt

Beschäftigten von Straßenmeistereien und Küstenschutz erhalten ab 2012 eine Erhöhung der Erschwerniszulage um 25 € pro Monat. Zum 1. Januar 2012 greift außerdem eine neue Regelung zur Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Dann müssen Bewährungsaufstiege bei der Eingruppierung unmittelbar berücksichtigt werde. Bisher musste bis zu 6 Jahren ausharren, wer anschließend in eine höhere Vergütungsgruppe gruppiert werden wollte. Etwas über 65 % aller Länderbeschäftigten kommen in den Genuss dieser Neuregelung. Gekündigt werden kann die neue Entgeltordnung erstmals zum 31. Dezember 2014.




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