Neue EU-Richtilinie soll vorzeitige Rückzahlung von Baudarlehen neu regeln

  1. 16.03.2011 15:37
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Baudarlehen
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Gute Nachrichten für Käufer und Erbauer von Eigenheimen kommt aus Brüssel. Die Vorlage eines neuen EU-Gesetzesentwurfs sieht vor, dass die bei der vorzeitigen Ablösung von Hypothekendarlehen anfallenden Entschädigungszahlen an die Banken auf den Prüfstand kommen. Für den 16. März 2011 ist eine neue EU-Richtlinie zur verantwortungsvollen Wohnungsbaufinanzierung angekündigt. Wie es aus Brüssel heißt, wird diese kein Verbot der in Deutschland üblichen Vorfälligkeitsentschädigung beinhalten. Experten rechnen jedoch damit, dass der nationale Gesetzgeber in Zukunft für einen Interessenausgleich für den Fall sorgen muss, dass Baufinanzierungskunden vorzeitig aus den Darlehensverträgen aussteigen.

Umdenken bei deutschen Banken ist gefragt
Die deutschen Banken sind nun gefragt, ihren Kunden neue Baufinanzierungsprodukte anzubieten. Wie eine Marktanalyse von Steria Mummert Consulting ergab, ist hier die Innovationsbereitschaft deutlich geringer als im europäischen Ausland. Wie der Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting Dirk Lange erläutert, sorgt die Vorfälligkeitsentschädigung, die bei deutschen Banken üblich ist, dafür, dass die Zinsen für Hypothekendarlehen in Deutschland im europäischen Vergleich niedrig sind. Geldinstitute im europäischen Ausland sind nicht vor vorzeitigen Kündigungen von Baudarlehen gesichert, daher wird hier von allen Kunden ein pauschaler Refinanzierungsaufschlag gefordert, der eventuelle Ausfallkosten abdecken kann.

Ein Interessenkonflikt entsteht bei einer Vorfälligkeitsentschädigung in Deutschland, wenn die Bank bei einer vorzeitigen Auflösung eines Darlehens keinen Ausfallschaden erleidet, der Kunde jedoch trotzdem eine Entschädigung zahlen muss. Sind die Zinsen seit der Gewährung des Darlehens gestiegen, kann die Bank das zurückgezahlte Geld unter Umständen zu einem höheren Zinssatz an neue Kunden verleihen und hat somit einen doppelten Gewinn.

Banken sollten mit Innovationen Verbraucherschützern zuvorkommen

Lange weist darauf hin, dass die neuen EU-Regeln für Hypothekenkredite eine gute Gelegenheit für die Banken sind, auf Kunden zuzugehen. Neue Angebote könnten einen möglichen Interessenkonflikt im Falle einer vorzeitigen Ablösung von Baukrediten lösen. Er appelliert an die Produktabteilungen der Banken, über neue variable Darlehen nachzudenken. Das Risiko von Zinsbewegungen am Hypothekenmarkt könnte transparent aufgeteilt werden und die Banken damit den Verbraucherschützern voraus sein, bevor sich diese für eine nationale Neuordnung der Regelungen rund um die Wohnungsbaufinanzierung einsetzen, die die neuen Vorgaben aus Brüssel für die Kunden ermöglichen.




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