Neue Zulassungsverordnung: Motorradkennzeichen jetzt Neu

  1. 23.03.2011 08:28
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Motorrad
© Massimiliano Serra - Fotolia
Künftig können kleinere Motorradkennzeichen gewählt werden – die Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung wird zahlreiche Motorradfahrer erfreuen.

Für viele Motorradfahrer in Deutschland war es bisher ärgerlich mit den großen Kennzeichen fahren zu müssen, die überhaupt nicht zum Gesamtbild des Motorrads passen. Aufgrund der Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer kann die Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung umgesetzt werden, nachdem der Bundesrat seine Zustimmung erteilt hat.

Der Bundesverkehrsminister hat die Probleme der Motorradfahrer erkannt, denn durch die bisherige Verordnung wurde das Gesamtbild der Motorräder häufig verunstaltet, da der Platz, der am Motorrad für das Kfz-Kennzeichen zur Verfügung steht, deutlich geringer ist als beim Auto. Durch die Initiative von Peter Ramsauer ist das Ende der "Kuchenbleche" eingeläutet. Damit können sich nun auch die deutschen Motorradfahrer kleine Kennzeichen auswählen, wie dies bereits bei den Nachbarländern Italien, Österreich und Frankreich üblich ist.

Minimalgröße für Motorradkennzeichen künftig 18 x 20 cm
Ab Inkrafttreten der Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung können Motorradfahrer Kennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm auswählen. Die neue Regelung ist auch für Motorrad-Oldtimer und Saisonkennzeichen für Motorräder gültig.

Aufgrund der Verkleinerung der Schriftgröße auf den kleinen Motorradkennzeichen ist der Platz auch für längere Erkennungsnummern ausreichend, um mehrstellige Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen zu wählen. Damit können Motorradfahrer sich Wunschkennzeichen aussuchen, die einen persönlichen Bezug haben und zusammen mit dem Zulassungsbezirk problemlos auf die kleineren Kennzeichen passen.

Kleine Motorradkennzeichen als Zusatzoption
Die kleineren Motorradkennzeichen stehen nach Inkrafttreten der Regelung als zusätzliche Option zur Auswahl. Motorradfahrer, die weiterhin die Kennzeichen in der bisherigen Größe nutzen wollen, können diese weiterhin verwenden. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt wird für Anfang April erwartet, am Tag danach tritt die Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung in Kraft.




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