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Hotelbuchungen im Internet sind oft irreführend, denn in vielen Fällen werden Verbraucher durch günstige Preise geblendet, eventuell zusätzlich zu zahlende Vermittlungsgebühren werden erst später aufgeführt. Dadurch vergeuden Verbraucher unnötig Zeit, wenn sie sich bei einem späteren Buchungsschritt durch den Hinweis auf den Aufpreis zu einem Abbruch der Buchung entschließen. Unaufmerksame Verbraucher könnten sogar die Buchung komplettieren, ohne auf die zusätzlichen Kosten aufmerksam zu werden.
Vermittlungsgebühren müssen im ersten Buchungsschritt deutlich ausgewiesen werden.
Diesem Umstand hat das Landgericht Berlin nun einen Riegel vorgeschoben. Mit seinem aktuellen Urteil bekräftigt das Gericht, dass Aufschläge auf den Übernachtungspreis in Form von Vermittlungsgebühren bereits im ersten Buchungsschritt ausgewiesen werden müssen (LG Berlin, Az.: 15 O 276/10) . Darüber hinaus stellte das Landgericht klar, dass eine Angebotsgestaltung mit einem Sternchensymbol, welches auf zusätzliche Kosten hinweist, gegen preisrechtliche Vorschriften verstößt.