Vergleich zwischen Google Books und Verlagsbranche abgelehnt

  1. 25.03.2011 12:37
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Google Books
© Google Inc.
Denny Chin, Richter des Bezirksgerichtes in New York, lehnte den außergerichtlichen Vergleich zwischen Google Books, dem Dienst des Suchmaschinenkonzerns Google, und den Autoren und Verlegern in den Vereinigten Staaten ab. Der Vergleich hätte Google zu einer Zahlung in Höhe von 125 Millionen Dollar und die Branchenverbände zur Vergabe der Rechte an der Digitalisierung sämtlicher Buchneuerscheinungen am amerikanischen Markt verpflichtet.

Wettbewerbsrechtliche Bedenken

So waren es Bedenken im Hinblick auf eine Wettbewerbsverzerrung, die den Richter den Vergleich ablehnen ließen. Den immensen Wettbewerbsvorteil für ein einziges Unternehmen, dem ein derartiges pauschales Angebot unterbreitet wurde, konnte das Gericht nicht akzeptieren.

Copyright versus Urheberrecht

Außerdem sah Chin die Gefahr der Urheberrechtsverletzung auf internationaler Ebene. So schlossen die Formulierungen im Vergleich sämtliche in den USA veröffentlichten Bücher ein - auch die Bücher ausländischer Autoren. Diejenigen Autoren aber, die nicht in Amerika leben, können sich rechtsverbindlich auf die Regelungen ihres Heimatlandes berufen. So monierten nicht zuletzt deutsche Verbände und die Bundesregierung, dass amerikanische Verlage nur das Nutzungsrecht, nicht aber das Urheberrecht erwerben können. Dies bleibe ausnahmslos ein Vorrecht des Autors. Das in den USA angewandte Copyright weicht hiervon ab.

Lösung durch Änderung?

Mit dem Vorschlag einer entsprechenden Anpassung stellte der Richter allerdings eine Lösung in Aussicht. So könne Google durch Erweiterung der Widerspruchsregelung garantieren, dass sowohl Verlage als auch der jeweilige Rechteinhaber die Digitalisierung eines Buches untersagen kann.




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