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Sogenannter "Gender Pay Gap" bleibt bestehen
Aus Anlass des Equal Pay Days (25. März) teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) mit, dass der sogenannte Gender Pay Gap, also der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst nach wie vor bei 23 % liege. Soll heißen, der Bruttostundenverdienst von Arbeitnehmerinnen lag im Durchschnitt 23 % unter dem ihrer männlichen Kollegen.
Trotz Ost-West-Unterschieds gleiches Gesamtniveau
Während 2010 der prozentuale Geschlechterunterschied in den alten Bundesländern bei 25 % lag, kam er in den neuen auf 6 %. Auf das gesamte Bundesgebiet gerechnet, ergeben sich jedoch keine nennenswerten Veränderungen gegenüber den Vorjahren. So lässt sich anhand der durchgeführten Analysen aus dem Jahr 2006 zeigen, dass der sogenannte bereinigte Verdienstunterschied trotz des auffälligen Ost-West-Unterschieds in etwa gleich ist.
In den alten Bundesländern belief er sich im Jahr 2006 auf 8 %, in den neuen auf 12 %. Das bedeutet, dass im Durchschnitt Arbeitnehmerinnen bei Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit trotz gleicher Qualifikation pro Stunde 8 % weniger als ihre männlichen Kollegen verdient haben.
Hintergrundfaktoren
Tatsächlich wurden im Jahr 2006 letztmalig Untersuchungen über die Hintergrundfaktoren durchgeführt. Als Basis diente die seinerzeitige Verdienststrukturerhebung. Der Langfristigkeit der Veränderungsprozesse ist es geschuldet, dass sich aus jenen Zahlen auch Schlussfolgerungen für das Jahr 2010 ableiten lassen. So kann festgestellt werden, dass eine Kombination aus Unterschieden in der Berufs- und Branchenwahl mit ungleich verteilten Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation den Unterschied erklären kann.
Details zum Verdienstgefälle
Zum Teil lässt sich der Unterschied in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten durch den bereinigten Gender Pay Gap in Höhe von 8 % erklären (siehe oben). Hinzu kommt, dass es grundsätzlich eher Frauen sind, die Tätigkeiten mit geringeren Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen nachgehen. Dienstalter und Beschäftigungsumfang tragen ihr übriges zum Gesamtergebnis bei. Nicht zuletzt gilt es die Tatsache zu berücksichtigen, dass mehr Frauen als Männer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.