Neuerung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Für ver.di nicht genug

  1. 29.03.2011 07:31
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Arbeitnehmer
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Die aktuell im Bundestag zur Abstimmung stehende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als unzureichend bezeichnet. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske betonte am Donnerstag, dass ein Mindestlohn für die Leih- und Zeitarbeit überfällig sei, gerade im Hinblick auf die ab Mai bevorstehende volle europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit sei es die einzige Möglichkeit, der systematischen Drückerei von Löhnen einen Riegel vorzuschieben. Auch sei es richtig, dem Austausch von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter, die zu Dumpinglöhnen wieder eingestellt werden – wie im Fall Schlecker geschehen – durch diese Gesetzesänderung zu verbieten. Er wies darauf hin, dass diese Änderung ohne ver.di und die die Gegenwehr der Verkäuferinnen bei Schlecker kaum möglich gewesen wäre.

Doch die aktuelle Gesetzesänderung sei nur ein erster kleiner Schritt, weitere Gesetzesänderungen wären laut Bsirske dringend nötig, um den Missbrauch der Leiharbeit sowie die Ausweitung des Niedriglohnsektors wirksam einzudämmen. Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Anfang an“ müsse durchgesetzt werden, ansonsten würde die Ungleichbehandlung von Beschäftigten in der Leiharbeit zementiert. Anlässlich einer Anhörung zu Beginn dieser Woche hatte der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Professor Franz Josef Düwell, wie schon andere namhafte Juristen zuvor, hervorgehoben, dass eine Gleichbehandlung der Leiharbeitsbeschäftigten nach spätestens drei Monaten in einer EU-Richtlinie vorgesehen ist.

Leiharbeiter dürften nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden
Weiter kritisiert ver.di in der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes das Fehlen einer Regelung, die verbiete, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Schließlich würde durch solche Maßnahmen das grundgesetzlich geschützte Streikrecht als Mittel des Arbeitskampfes für Stammbelegschaften unterlaufen. Auch dürften Leiharbeiter nicht gegen die die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden.

Schließlich müsse die Höchstüberlassungsdauer von Leiharbeitern begrenzt werden und die Synchronisation von Arbeitsverhältnis und Einsatzdauer der Leiharbeitsbeschäftigten verboten werden. Nur durch eine umfassende Gesetzesänderung könne nach Bsirskes Worten der Missbrauch von Leiharbeit wirklich bekämpft werden.




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