Tipps zum Steuern-Sparen im Ruhestand

  1. 01.04.2011 10:27
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Steuergeld
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Die Finanzämter können Senioren selbst noch nach dem aktiven Berufsleben das Leben unnötig schwer machen. Um Nachzahlungen oder Schlimmeres zu vermeiden und Geld zu sparen, ist das Einholen von entsprechenden Informationen auch im Ruhestand unerlässlich. Experten der ARAG geben wertvolle Tipps.

Steuerfrei durch Einkommensgrenzen

Mit dem Sparer-Pauschbetrag gelten Einkünfte wie Zinsen oder andere Einnahmen als steuerfrei, wenn sie die Summe von 801 Euro überschreiten. Bedingung dafür ist: das jährliche Einkommen inklusive Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben darf nicht höher sein als 8.142 Euro. Wer unter diesem Betrag liegt, darf sich freuen: Er hat die Möglichkeit, beim Finanzamt den Antrag auf eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu stellen und diese anschließend dem zuständigen Kreditinstitut zukommen zu lassen. Dadurch können von der Bank Zinsen sowie andere Kapitaleinkünfte steuerfrei ausgezahlt werden.


Steuerpflicht – ja oder nein?

Allerdings ist Achtsamkeit gefordert, um nicht am Ende womöglich noch nachträglich draufzahlen zu müssen. Besteht eine Steuerpflicht und es wurde versäumt, die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, drohen Nachzahlungen, Zinsen und schlimmstenfalls sogar Strafverfahren. Denn 2011 wollen die Finanzämter kein Zahlungsversäumnis mehr durchgehen lassen. Was nämlich viele Ruheständler nicht wissen: Es kann sein, dass sie schon seit 2005 der Steuerpflicht unterliegen.

Dafür verantwortlich ist die Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Deshalb sollte unbedingt überprüft werden, ob eine Steuerpflicht tatsächlich vorliegt. Falls das der Fall ist, empfiehlt es sich, Einkünfte für 2009 oder früher dem Finanzamt noch mitzuteilen. Bemerkt die Behörde, dass Einnahmen nicht versteuert wurden, hat dies eine Rückverfolgung bis ins Jahr 2005 zur Folge.

Rentner, die vor 2005 in den Ruhestand gegangen sind, dürfen sich aber entspannt zurücklehnen, sofern sie nicht mehr als 1.590 Euro im Monat verdienen. Allen anderen droht die Einstufung als Steuerpflichtige. Doch es gibt auch einen Vorteil: Durch fristgerechte Abgabe der Steuererklärung lässt sich durch Pauschalen und Freibeträge die Steuerlast wenigstens noch reduzieren.




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