Verbindliche Lebensmittelkennzeichnung durch Ampelsystem

  1. 01.04.2011 13:35
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Haushalt
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NRW bringt bindendes Kennzeichnungssystem für Lebensmittelbetriebe nach vorn

In einer Forsa-Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sprachen sich 70 % der insgesamt 1.000 Befragten für eine Kennzeichnungspflicht aus. Neben der Verbraucherzentrale NRW unterstützen acht weitere Frauen- und Verbraucherverbände die Initiative.

Dazu gehören im Einzelnen die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein, der Deutsche Evangelische Frauenbund - Landesverband Westfalen, der DHB Netzwerk Haushalt - Landesverband Rheinland und Landesverband Westfalen, der Familienbund der Katholiken Landesverband NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft NRW der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, der Landesintegrationsrat NRW und der Westfälisch Lippische Landfrauenverband.

Ampel ist Favorit

Während zunächst über eine Smiley-Symbolik nachgedacht wurde, mehren sich die Stimmen für eine Darstellung in Ampelform. Ein in rot, gelb und grün abgestuftes System könnte dann eine Kategorisierung in "erfüllt", "teilweise erfüllt" und "unzureichend erfüllt" in Bezug auf die Vorgaben vornehmen. Das wäre verständlich, transparent und für alle Bundesländer verbindlich.

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, misst der Möglichkeit, überprüfen zu können, wie Vorgaben bei Lebensmitteln in der Realität umgesetzt werden, große Bedeutung bei und begrüßt die Intensivierung der Gespräche um die Einführung aussagekräftiger Lebensmittelkennzeichnungen.

Verstöße sollen mit empfindlichen Strafen geahndet werden


In der Gastronomie sollen die Prüfungen, Vergaben sowie die Organisation von Nachkontrollen den amtlichen Lebensmittelkontrollbehörden obliegen. Damit die Kennzeichnung dem potentiellen Kunden unmittelbar ins Auge springt, soll die Ampel sowohl an der Eingangstür als auch auf der Speisekarte zu finden sein. In einem zweiten Schritt kann das System dann gleichermaßen auf Imbissbuden, Kantinen, Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte und auf Wochenmärkte übertragen werden.

Transparenz ist oberstes Gebot für Verbraucher

Um Verbrauchern eine größtmögliche Transparenz zu bieten soll die Kennzeichnung vor Ort von einer via Internet einsehbaren Übersicht ergänzt werden. So kann sich der Verbraucher ein Bild über den Umgang eines Betriebs mit Lebensmitteln machen bevor er ein Restaurants oder einen Lebensmittelhändlers aufsucht. Weitere Informationen zur Kennzeichnung für Lebensmittelbetriebe finden sich unter www.vz-nrw.de/smiley.




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