Kodex mit Lücken und vielen Kritikpunkten
Der "Geodaten-Kodex" (
hier im PDF von Bitkom erklärt) wurde dem seinerzeitigen Bundesinnenminister de Maizière am 1. März 2011 von der Internetwirtschaft überreicht. Kritik übten sowohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), als auch Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern wegen der fehlenden Möglichkeit Vorabwiderspruch einlegen zu können.
Weiterer Kritikpunkt ist, dass zwar eine zentrale Informationsstelle über die Geodatendienste vorliegt, nicht jedoch die Möglichkeit, einen einmaligen zentralen Widerspruch zu platzieren. Für Verbraucher hat dies zur Folge, dass sie sich zum einen eigeninitiativ über neue Dienste informieren müssen und zum andern jedes Mal aufs Neue tätig werden müssen. Ein untragbarer Zustand laut Meinung des vzbv. Datenschutz dürfe für Verbraucher kein "Vollzeitjob" werden, so die Kritik des vzbv-Vorstands.
Neben der Tatsache, das die Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten im Kodex nicht befriedigend geklärt seien, haben den Kodes bisher auch nur einige wenige Unternehmen überhaupt signiert.
vzbv fordert Möglichkeiten des Vorab-Widerspruchs für Verbraucher
Für den kommenden Geodatendienst "Bing Streetside" von Microsoft, der Kamerafahrten durch deutsche Städte in einem eigenen Dienst veröffentlichen will, reicht laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Orientierung an der Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht aus.
Ernst gemeinter Datenschutz müsse über den Kodex hinaus gehen
So will sich
Microsoft lediglich am sogenannten Geodaten-Kodex der deutschen Internetwirtschaft orientieren. Vorstand des vzbv, Gerd Billen, fordert jedoch als Zeichen ernst gemeinten Datenschutzes für Verbraucher die Möglichkeit, vorab Widerspruch einzulegen. Ergänzend fordert er eine zentrale Stelle, um der Veröffentlichung in allen existierenden Geodatendiensten zu widersprechen.
Sollte es bei einer Verweigerung bleiben, müsse die Regierung angerufen werden. Dass die Anbieter Fakten zulasten der Verbraucher schaffen, gelte es zu verhindern. Notfalls fordert der Bundesverband ein entsprechendes Gesetz.
Unterstützung durch bayerische Datenschutzaufsicht
Da der Geodaten-Kodex kein Vorabwiderspruchrecht der Betroffenen gegen eine Datennutzung vorsieht, kündigte die
Datenschutzaufsicht in Bayern kündigte an, Microsoft die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen, sofern die Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs nicht eingerichtet werden sollte.
Hintergrund-Link:
Nach Google, filmt jetzt auch Microsoft unsere Straßen und Häuser