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Das Schornsteinfegermonopol wird es ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr geben. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Besitzer von Wohn- und Hauseigentum persönlich darum kümmern, dass ihre Kamine gereinigt werden. Pro Haushalt wird in Zukunft vom Bezirksschornsteinfeger ein sogenannter Feuerstättenbescheid erlassen werden mit einer verbindlichen Regelung über die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten. Der Eigentümer hat dann die freie Wahl, wem er den Auftrag dafür zukommen lässt. Möglich ist somit außer einem deutschen Schornsteinfeger auch die Beauftragung eines Schornsteinfegers aus einem anderen EU-Staat.
Ohne Feuerstättenbescheid kein neuer Schornsteinfeger
Schon jetzt, vor dem Termin am 1. Januar 2013, gilt die Übergangsphase, in der laut eines am 14. April dieses Jahres veröffentlichten Urteils des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 15.03.2011, Aktenzeichen 3 K 761/10) bereits ein Feuerstättenbescheid erlassen werden kann. Darauf weist der in Frankfurt ansässige Fachanwalt für Verwaltungsrecht Klaus Hünlein (www.huenlein.de) hin. Nur mit diesem Bescheid ist es Wohn- und Hauseigentümern erlaubt, sich einen eigenen Schornsteinfeger zu suchen. Mit dem neuen Schornsteinfegerrecht und dem damit verbundenen Feuerstättenbescheid-Erlass wird das Ziel verfolgt, die europäische Dienstleistungsfreiheit erfolgreich zu realisieren.
Eine Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Gericht zugelassen. Sollte es zu einer Berufung kommen, liegt die Entscheidung darüber in der Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für NRW in Münster.