Recht auf kostenlosen Kontoauszug

Landgericht Frankfurt bestätigt grundsätzliche Kontoinformationspflicht und gibt Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank statt: Kunden haben ein Recht auf einen gebührenfreien Kontoauszug.

Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben

Das Landgericht Frankfurt (Main) hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank stattgegeben und entschieden, dass die unaufgeforderte Zusendung von Kontoauszügen nicht bezahlt werden muss.

Gebührenklauseln auf dem Prüfstand

Im konkreten Fall gab es eine sogenannte Gebührenklausel in den Geschäftsbedingungen, die ein Entgelt von 1,94 € für den Versand des Kontoauszuges vorsieht, sofern der Kunde diesen nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker zieht. Ähnlich lautende AGB finden sich bei vielen Banken und Sparkassen.

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist ein Geldinstitut grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, seine Kunden mindestens einmal pro Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren – gleich auf welchem Weg, und zwar gebührenfrei. Lediglich in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen könne eine Gebühr erhoben werden, zum Beispiel wenn ein Kunde zur Zusendung ausdrücklich auffordert.

Landgericht Frankfurt bestätigt grundsätzliche Kontoinformationspflicht

Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Frankfurt keine Ausnahme. Dadurch, dass ein Kunde seine Kontoauszüge nicht ab Auszugsdrucker abhole, bedeute dies keine Aufforderung zur Zusendung. Die Versendung der Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist stehe allein im Ermessen des Geldinstituts.

Eine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken hat das Urteil zunächst nicht.