Onkologie: Keine Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte bei PET-Diagnostik

Auch wenn das PET-CT Verfahren als modernstes Verfahren in der Onkologie gilt, ist dessen Anwendung nicht immer und unbedingt angezeigt. Daher erstattet die GKV die Kosten nur bei bestimmten Indikationen.

Zurückhaltung bei der Kostenübernahme wegen fehlenden Nutzenbeleges

Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bekräftigt die Entscheidung, einen häufigeren Einsatz von PET und PET-CT in der Onkologie derzeit nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Neue Diagnoseverfahren müssten heutzutage ihren klinischen Nutzen erst nachhaltig belegen. An diesen Beweisen mangele für diese Verfahren noch.

In der Medizin gilt das PET-CT, die Kombination von Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit Computertomographie (CT), derzeit als das modernste Diagnoseverfahren in der Onkologie. Es spürt Krebszellen zuverlässig auf und ermöglicht dadurch eine frühzeitige und präzise Einschätzung der Krankheit, und zwar ohne in ein Organ eindringen zu müssen.

Aufnahme von Leistungen in den Leistungskatalog unterliegt bestimmten Kriterien

Wie der Chef des GBA argumentierte, fehle es nach Auswertung bisheriger Studienergebnisse an sogenannten evidenzbasierten Daten dafür, dass das medizinisch ebenso unbestrittene wie geschätzte Verfahren für Patienten einen klinischen Zusatznutzen erbringe.

Von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die PET respektive PET/CT nämlich bis dato ausschließlich beim nicht-kleinzelligen und beim kleinzelligen Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) erstattet. Ob es bei anderen Krankheitsbildern überhaupt angebracht sei, könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit letzter Bestimmtheit bejaht werden. Daher, so Hess beim Bayerischen Gesundheits-Forum in München, könne das kostspielige Verfahren nicht einfach so in den Leistungskatalog aufgenommen werden.

Private Kassen übernehmen die Kosten, stellen aber die Anwendungshäufigkeit in Frage

Wie Dr. Volker Leienbach, PKV-Verbandsdirektor, erläuterte, übernähmen die Privaten Versicherer in der Regel die Kosten für eine PET-CT-Untersuchung. Allerdings gab er auch zu, dass dadurch vermeidbare Ausgaben entstünden. Häufig werde dieses Untersuchungsverfahren nämlich nicht alternativ, sondern zusätzlich zu älteren Verfahren angewendet. Verfahren, die das PET-CT ursprünglich ersetzen sollte.

Der Verbandsdirektor unterstützt damit die Aussage, dass das Verfahren bei Privatversicherten nicht selten ohne entsprechende Indikation angewendet würde. Fachleute sehen grundsätzliche Vorteile bei Planung und Beurteilung von Therapie und Nachsorge.