© Joachim Wendler - Fotolia
30 Tage Urlaub und 2.058 € Urlaubsgeld sind möglich
Das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung präsentierte jüngst eine Auswertung über Urlaubsgeld und -tage für insgesamt 22 Wirtschaftszweige. Der Überblick zeigt, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer pro Jahr 30 Tage Urlaub und bis zu 2.058 € Urlaubsgeld erhält.
Signifikante Branchenunterschiede
Je nach Branche sind die Unterschiede der tariflichen Vereinbarung sehr unterschiedlich. Beispielsweise erhalten Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe im laufenden Jahr zwischen 155 und 2.058 € tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Im Vergleich zu 2010 hat sich das Niveau in 11 gehalten, in 8 Branchen ist es angestiegen.
So erhalten Tarifvertragspartner in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden 47 € mehr (Anstieg auf 1.793 €), in Sachsen 42 € (neu: 1.591 €). In der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe stieg der Betrag für Arbeiter um 30 € (auf 1.740 Euro) und für Angestellte um 35 € an (auf 2.058 €). Auch Beschäftigte der ostdeutschen Textilindustrie erhalten mit 35 € mehr 315 €, im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen steigt das Urlaubsgeld um 16 € (auf 1.070 €), in Brandenburg um 14 € (auf 949 Euro).
Ost-West-Gefälle und Ausnahmen
Während es grundsätzlich im Westen Deutschlands häufig mehr Urlaubsgeld gibt als im Osten, erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld, sondern eine einmalige Sonderzahlung mit dem Novembergehalt. Im Banken- und Energiewirtschaftssektor sowie für Beamte gibt es hingegen keine tarifliche Regelungen für Zahlungen von Urlaubsgeld. Stattdessen gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.
In der Gesamtbetrachtung erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau den geringsten Anteil Urlaubsgeld, Arbeitnehmer in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie den höchsten. Einen Rechtsanspruch gibt es nur, wenn der korrespondierende Tarifvertrag dies vorsieht.