Haustürgeschäfte und Online-Shopping: Mehr Schutz für den Verbraucher

  1. 24.06.2011 13:26
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Das Verbraucherrecht soll innerhalb der Europäischen Union angeglichen werden. Drei Jahre beschäftigte sich Brüssel mit Online-Shopping, Haustürgeschäften und Telefonieren mit Kundendiensten. Nun haben die neuen Gesetze endlich das Europaparlament passiert und sollen ab 2013 in Kraft treten.

Widerrufsrecht von 14 Tagen
Sowohl bei Käufen im Internet als auch an der Haustür wird das Widerrufsrecht künftig in allen EU-Ländern auf 14 Tage festgelegt. Davon profitieren vor allem Verbraucher bei internationalen Internet-Bestellungen und Ebay-Auktionen. Ausgeschlossen sind allerdings Privatverkäufer. Professionelle Unternehmen müssen ihre Waren auch international zwei Wochen lang umsonst zurücknehmen. Bei bestellten Besuchen in der eigenen Wohnung (sogenannte Verkaufspartys wie Tupperware) war in Deutschland das Widerrufsrecht ausgeschlossen. In Zukunft muss sich auch Deutschland an das neue EU-Verbraucherrecht anpassen.

Ein zwölfmonatiges Widerrufsrecht gilt, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich auf das Widerrufsrecht beim Kauf hinweist. Hier beschneidet das EU-Recht den deutschen Verbraucher, denn man konnte bislang unter diesen Umständen hierzulande die Ware unbefristet zurückgeben. "Unterm Strich werden Verbraucher aber in Deutschland besser dastehen", kommentiert der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab das neue Gesetz.

Kundendienste ohne teure Telefongebühren
Der Blick auf die Uhr bei Gesprächen mit Kundendiensten erübrigt sich in Zukunft. Das neue EU-Verbrauchergesetz legt den Ortstarif als einheitlich für Telefonate zu Kundendiensten fest. Die Gebühren für teure Telefon-Hotlines können nicht mehr auf den Kunden abgewälzt werden.






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