Schwarz-Gelb will Sozialabgaben senken

  1. 28.06.2011 10:28
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Lohnabrechnung
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Senkung der Sozialabgaben ohne Zustimmung von Ländern und Kommunen möglich

Neben den Ankündigungen einer Steuersenkung werden in der Unionsfraktion die Stimmen lauter, die sich zudem für eine Kürzung der Sozialausgaben aussprechen. Insbesondere Volker Kauder, Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, ließ kürzlich verlauten, dass er eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge anstrebe.

Während die Länder und Kommunen den geplanten Steuersenkungen in einer Größenordnung von um die 10 Milliarden € bis 2013 noch längst nicht durchgängig befürworten, könnte die Koalition die Senkung der Sozialabgaben ohne Beteiligung des Bundesrats durchsetzen. laut Kauder verfüge der Staat aufgrund der guten Konjunktur über Milliarden-Reserven und eine insgesamt bessere Finanzlage.

Konjunktureller Aufschwung lässt Senkung der Renten- und Krankenkassenbeiträge zu

So resultiert der Konjunkturaufschwung bereits jetzt in einer klingelnden Rentenkasse, die eine Absenkung des Beitragssatzes schon im Jahr 2013 um 0,7 Prozentpunkte auf 19,2 % wahrscheinlich macht. Effektiv bedeutet dies ein Plus von fast 9 € für einen Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttogehalt von 2.500 €.

Auch über niedrigere Beiträge im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung wird diskutiert. Der Gesundheitsfonds bucht bereits jetzt ein Polster in Milliardenhöhe, so dass der aktuelle Satz von 15,5 % durchaus reduziert werden kann.

Arbeitslosenversicherung bleibt konstant - wegen Schulden der BA

Ander sieht es bei der Arbeitslosenversicherung aus. Infolge der Schulden, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) just aufhäuft, ist bis voraussichtlich 2015 keine Reduzierung des Beitragssatzes zu erwarten.
Profit auch für Nicht-Steuerzahler

In einem Interview mit "Spiegel online" äußerte sich der Unionsvorsitzende dahingehend, dass sogar diejenigen, die keine Steuern zahlen ebenfalls vom Aufschwung profitieren sollen. Millionen Menschen zahlten schließlich überhaupt keine Steuern. Diese könnten lediglich dann ebenfalls Nutznießer der geplanten Entlastung werden, wenn diese im Bereich der Sozialabgaben vorgenommen würde.




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