Facebook-Ankündigungen: Versicherungen zahlen bei Schäden nicht

  1. 29.06.2011 08:29
  2. Internet
  3. Tarifeverzeichnis

Einbrecher haben oft leichtes Spiel, wenn auf sozialen Netzwerken lauthals und ausgiebig auf den geplanten Urlaub von/bis hingewiesen wird. Ungeschützte Online-Profile auf Facebook & Co. werden zum Ausspähen von geeigneten Einbruch-Objekten genutzt. Der Geschädigte hat danach das Nachsehen, denn durch sein fahrlässiges Handeln hat er Einbrechern Tür und Tor geöffnet. Versicherungen zahlen meist nicht.

Experten warnen vor offenen Einladungen zu Veranstaltungen im Netz, zu denen praktisch jeder kommen kann, denn bei einer Social-Media-Party übernimmt keine Hausratversicherung den entstandenen Schaden zerstörter Einrichtungsgegenstände.

Meistens werden auf solchen Mammut-Partys mutwillig Schäden angerichtet. Für die Versicherung ein klarer Fall von Vandalismus, der durch die Versicherungspolice in der Regel nicht gedeckt ist. Der Veranstalter bleibt damit auf den Kosten sitzen.




25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert
Tipp: Vorsorgevollmacht – Verfügungen für den Notfall
24.05.EC- oder Kreditkarte sicherer als Bargeld

Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
21.05.Facebook-Initiative ruft zur Organspende auf
11.05.Neues OpenOffice 3.4 erhältlich
07.05.BGH nimmt Online-Banking-Kunden in die Pflicht
07.05.Jede dritte Online-Bewertung gefälscht