Einbrecher haben oft leichtes Spiel, wenn auf sozialen Netzwerken lauthals und ausgiebig auf den geplanten Urlaub von/bis hingewiesen wird. Ungeschützte Online-Profile auf Facebook & Co. werden zum Ausspähen von geeigneten Einbruch-Objekten genutzt. Der Geschädigte hat danach das Nachsehen, denn durch sein fahrlässiges Handeln hat er Einbrechern Tür und Tor geöffnet. Versicherungen zahlen meist nicht.
Experten warnen vor offenen Einladungen zu Veranstaltungen im Netz, zu denen praktisch jeder kommen kann, denn bei einer Social-Media-Party übernimmt keine Hausratversicherung den entstandenen Schaden zerstörter Einrichtungsgegenstände.
Meistens werden auf solchen Mammut-Partys mutwillig Schäden angerichtet. Für die Versicherung ein klarer Fall von Vandalismus, der durch die Versicherungspolice in der Regel nicht gedeckt ist. Der Veranstalter bleibt damit auf den Kosten sitzen.