Bausparvertrag erleichtert Erben die Auszahlung

Eine Untersuchung der Postbank ergab, dass fast 60 % aller Erben davon ausgehen, Wohneigentum zu erben.

Die Zahl der Immobilien-Erben wird sich kurzfristig verdoppeln

Erwarteten zuletzt 38 % der Erben Immobilien, wird dieser Prozentsatz künftig auf ca. 70 % ansteigen. Wie eine aktuelle Untersuchung der Postbank ergab, gehen 58 % aller künftigen Erben davon aus, dass sie Wohneigentum erben werden. Bisher kamen über eine Erbschaft nur 28 % in den Genuss eines Eigenheimes. Während im Weiteren 13 % der Erben eine vermietete Immobilie erbten, rechnen damit künftig 20 % Prozent der Erben.

Gleichermaßen steigend: Das Konfliktpotential unter den Erben

Auswertungen ergaben, dass sich das Konfliktpotential unter den Erben in dem Maße erhöht, als Erbschaft an Umfang zunimmt. So gibt es Streitigkeiten bei 14 % aller Erbschaften mit einem Wert von bis zu 25.000 €. Um Erbschaften im Wert ab 100.000 € streiten sich schon 26 %. Hinzu kommt, dass es lediglich 21 % Alleinerben gibt, das heißt, in vier von fünf Erbfällen müssen mehrere Personen das Erbe aufteilen.

Bausparverträge ermöglichen ein Finanzpolster

Christian N. Heikamp, Leiter des Ressorts Produktmarketing der BHW Bausparkasse, empfiehlt daher aus Erfahrung, rechtzeitig Geld in einem Bausparvertrag anzulegen. Denn: Wer heute schon spart, sichert sich im Falle einer Kreditaufnahme zur Auszahlung von Miterben einen Zinssatz von weniger als 3 %.

Anspruch auf staatliche Förderung bleibt erhalten

Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Anspruch auf staatliche Förderung in Form von Wohnungsbauprämien oder Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers bestehen fort. Die Auszahlung von Immobilien-Miterben gilt nämlich als wohnwirtschaftlicher Zweck.

Im Einzelnen bedeutet dies für die Wohnungsbauprämien folgendes: Für Ehepaare beträgt sie pro Jahr 8,8 % der Einzahlungen von bis zu 1.024 €, für Singles bis zu 512 Euro, vorausgesetzt das steuerlich relevante Jahreseinkommen bei Ehegatten liegt unter 51.200 € respektive bei Alleinstehenden unter 25.100 €.