Frist: Wärmedämmung bei Immobilien bis Ende des Jahres

  1. 06.07.2011 15:29
  2. Wohnen & Eigenheim
  3. Tarifeverzeichnis

Immobilienbesitzer sind bis Ende 2011 in der Pflicht: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 fordert eine Nachrüstung von Altbauten (Ein- und Mehrfamilienhäuser), die nach dem 1. Februar 2002 übernommen wurden und vom Besitzer selbst bewohnt werden.

Davon ausgenommen sind Eigentümer, die bereits vor dem Stichtag in ihrem Haus wohnten. Bei laufenden Sanierungsmaßnahmen müssen sie allerdings auf die Einhaltung der Vorgaben der EnEV achten.

Nur zugängliche Leitungen dämmen

Paragraph 10 Abs. 2 EnEV 2009 schreibt vor, dass gut erreichbare Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von mit Wasser betriebenen Zentralheizungen, Einzelgeräten und Armaturen eine geeignete Wärmedämmung erhalten müssen. Leitungen und Armaturen müssen sich in unbeheizten Räumen befinden. Dazu kann jeder Hausbesitzer fertige Rohrummantelungen in Baumärkten erwerben und mit ein bisschen Geschick selbst anbringen.

Dach oder Decke dämmen: eine finanzielle Frage

Ist der Dachboden nicht ausgebaut, muss mindestens die Decke zur nächsten bewohnten Etage gedämmt werden. Eine Dämmung des Dachs selbst sollte gut überlegt werden und hängt von den finanziellen Mitteln ab. Für die oberste Geschossdecke sind rund 80 EUR/m² anzusetzen. Im Vergleich hierzu ist eine vollständige Dachdämmung meist doppelt so teuer. Das können bei einem normalen Einfamilienhaus mit Satteldach leicht 20.000 EUR werden.

Sind Geschossdecke und/oder Dach bereits gedämmt, muss nicht mehr nachgerüstet werden, selbst wenn die Standards nach EnEV nicht erfüllt sind. Übersteigen die Kosten einer Dämmung den Energieeinspareffekt in einem angemessen Zeitrahmen, kommt man ebenfalls ohne Nachrüstung davon. Auf alle Fälle sollte bei Dach und Decke ein Fachmann zu Rate gezogen werden, der die Kosten richtig einschätzt und gegebenenfalls die Dämmungsmaßnahmen gemäß EnEV vornimmt.

Alte Heizungen erneuern

Seit langem ist Hausbesitzern bekannt, dass auch alte Heizungen (Einbau vor 1. Oktober 1978) bis Ende 2011 der EnEV zum Opfer fallen müssen.

Um die Energiesparmaßnahmen vor den Behörden nachweisen zu können, sollten Hausbesitzer darauf achten, dass sie sich von den Handwerken entsprechende Belege über die Gesetzmäßigkeit der Sanierung und Umbauten ausstellen lassen.

Eine weitere Überarbeitung der Energieeinsparverordnung steht nächstes Jahr an, wobei angesichts des Atomausstiegs möglicherweise die Effizienzstandards weiter angezogen werden.




25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert
Tipp: Vorsorgevollmacht – Verfügungen für den Notfall
24.05.EC- oder Kreditkarte sicherer als Bargeld

16.04.Hausbau: Energieeinsparverordnung legt Eigentümern neue Regeln auf
09.03.Immobilienfinanzierung: Zinsen für Hausbau auf Niedrig-Niveau
05.03.Investition in Wohnkomfort und Energieeffizienz - 2012 rund 240.000 Haushalten betroffen
01.03.Teure Energiewende für Eigenheimbesitzer