Zahlen auch Sie zu viel für Ihren Strom? Hat Ihr Stromversorger Sie über seine letzte Preiserhöhung nicht rechtzeitig informiert? Dann sollten Sie bei Ihrem Stromversorger Widerspruch einlegen, um Ihre Rechte zu wahren. Dies empfiehlt die Verbraucherzentrale.
Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Dortmund. Die Verbraucherzentrale hatte gegen eine Preiserhöhung der Strom- und Gasanbieter Energiehoch3 und Gelsenwasser geklagt und nun Recht bekommen. Das Landgericht Dortmund gab der Klage statt, weil die Preiserhöhungen nicht sechs Wochen vorher öffentlich angekündigt wurden. Auch wurden die Kunden der Gesellschaften nicht schriftlich über die Preiserhöhungen informiert.
Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass sich viele Energieversorger nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten. Aufgrund der Regeln für Preisanpassungen in der so genannten Grundversorgungsverordnung dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Energieversorger die Preise für Gas und Strom bei Sonderkunden erhöhen. Diese Kunden machen bei Strom etwa die Hälfte der Kunden aus. Die Versorger müssten laut Bundesgerichtshof jedoch diese Anpassungsregeln übernehmen.
Verbraucherzentrale führt Musterprozess vor dem Europäischen Gerichtshof
Da die Verbraucherzentrale diese Regeln jedoch für völlig undurchsichtig und vage hält, lässt sie derzeit in einem Musterprozess gegen RWE vor dem Europäischen Gerichtshof klären, ob die Regeln übernommen werden dürfen. Für den Fall, dass der EuGH zu dem Urteil kommt, dass die Klauseln nicht zulässig sind, hätten alle Preiserhöhungen bei Kunden mit Sonderverträgen keine rechtliche Grundlage, und die Kunden könnten ihr Geld zurückverlangen.
Bis eine hierzu eine Entscheidung fällt, kann jedoch noch dauern. Auf keinen Fall wird in diesem Jahr noch mit einem Ergebnis gerechnet.